Nutzungsrecht für eine Grabstelle erwerben

Sie können zu Lebzeiten das Nutzungsrecht für eine Grabstätte erwerben. Sie erhalten eine Urkunde, die das Nutzungsrecht nachweist. Das Nutzungsrecht erwerben Sie für einen bestimmten Zeitraum.

Es gibt in der Regel verschiedene Grabstätten, wie Reihen-, Urnen- oder Wahlgrabstätten.
 

Ansprechpunkt

Bitte wenden Sie sich an die kommunale Friedhofsverwaltung.

Erforderliche Unterlagen

Es ist ein Antrag notwendig. Welche weiteren Unterlagen und Nachweise erforderlich sind, erfahren Sie bei der Friedhofsverwaltung.

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 13.05.2026
Fachlich freigegeben durch:

Thüringer Ministerium für Soziales, Gesundheit, Arbeit und Familie

Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal