Betriebserlaubnis für Zweigapotheke beantragen

Tritt ein Notstand in der Arzneimittelversorgung ein, weil Apotheken zur Versorgung der Bevölkerung fehlen, können Sie als Inhaber*In einer nahe gelegenen Apotheke einen Antrag auf die Erlaubnis zum Betrieb einer Zweigapotheke stellen. Zweigapotheken haben eine geringere Ausstattung als normale Apotheken, die aber auch gesetzlich geregelt ist.

Zweigapotheken müssen verwaltet werden, der Verwalter benötigt eine Genehmigung der zuständigen Behörde.

Für mehr als eine Zweigapotheke wird Ihnen in der Regel keine Erlaubnis erteilt.

Die Erlaubnis wird Ihnen für 5 Jahre erteilt, sie kann erneut erteilt werden.

Ansprechpunkt

Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz – Dezernat Pharmazie

Erforderliche Unterlagen

  • Erklärung über volle Geschäftsfähigkeit
  • Deutsche Approbation als Apotheker
  • Lebenslauf
  • ärztliches Gesundheitszeugnis
  • Führungszeugnis Belegart 0
  • Mitteilung, ob und gegebenenfalls an welchem Ort Sie in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder in einem Vertragsstaat, dem Deutschland und die Europäische Union vertraglich einen entsprechenden Rechtsanspruch eingeräumt haben, eine oder mehrere Apotheken betreiben
  • Nachweis, dass Sie über die vorgeschriebenen Betriebsräume verfügen

Die zuständige Behörde kann darüber hinaus weitere Unterlagen anfordern.

Kosten

Keine bundesweit einheitliche Regelung.



  • Gebühr: Mindestens 250,00 EUR, höchstens 600,00 EUR. (Vorkasse: nein)

Frist

Unterschiedliche Regelungen in den Ländern.

Rechtsgrundlage(n)

Formulare

Unterschiedliche Regelungen in den Ländern.

In Thüringen werden keine Formulare benötigt.

Verfahrensablauf

Eine Betriebserlaubnis wird Ihnen auf Antrag erteilt, nachdem

  • Die zuständige Behörde feststellt, dass die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
  • Wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, wird die Betriebserlaubnis ausgestellt.
  • Eine Abnahmebesichtigung der Betriebsräume muss vor Betriebsaufnahme durch die zuständige Behörde erfolgen.

Voraussetzungen

  • Ein Notstand in der Arzneimittelversorgung liegt vor.
  • Sie verfügen über die gesetzlich vorgeschriebenen Räume.
  • Sie Sind Inhaber*In einer nahe gelegenen Apotheke.

Bearbeitungsdauer

Unterschiedliche Regelungen in den Ländern.



  • 0 — 8 Woche(n)

Zuständige Stelle

Die zuständige Behörde, die Ihnen die Betriebserlaubnis für Ihre Hauptapotheke erteilt hat.

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 21.04.2026
Fachlich freigegeben durch:

Thüringer Ministerium für Soziales, Gesundheit, Arbeit und Familie

Rechtsbehelf

  • Einspruch
  • Widerspruch
  • verwaltungsgerichtliche Klage

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