Gestattung von Parkerleichterungen erhalten
Für schwerbehinderte Menschen können Parkerleichterungen unter anderem in Form eines personengebundenen EU-einheitlichen Parkausweises gewährt werden.
Parkausweise bieten diverse Parksonderrechte, zum Beispiel das kostenfreie Parken in Parkraumbewirtschaftungszonen.
Ansprechpunkt
An die Straßenverkehrsbehörde Ihres Landkreises oder Ihrer kreisfreien Stadt.
Rechtsgrundlage(n)
Urheber
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