Gestattung von Parkerleichterungen erhalten

Ihr Wohnort

Für schwerbehinderte Menschen können Parkerleichterungen unter anderem in Form eines personengebundenen EU-einheitlichen Parkausweises gewährt werden.

Parkausweise bieten diverse Parksonderrechte, zum Beispiel das kostenfreie Parken in Parkraumbewirtschaftungszonen.

Ansprechpunkt

An die Straßenverkehrsbehörde Ihres Landkreises oder Ihrer kreisfreien Stadt.

Rechtsgrundlage(n)

Urheber

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