Ein Unternehmen für den Rundfunkbeitrag anmelden
Wenn Sie eine beitragspflichtige Betriebsstätte oder ein Fahrzeug für gewerbliche oder gemeinnützige Zwecke besitzen, müssen Sie sich beim ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice anmelden. Diese Anmeldung stellt sicher, dass Ihre Beiträge korrekt erfasst werden. Beitragspflichtig sind Betriebsstätten, abhängig von der Anzahl der Beschäftigten, sowie Fahrzeuge, die gewerblich oder gemeinnützig genutzt werden. Auch Hotel- und Gästezimmer oder Ferienwohnungen ab der zweiten Einheit zur entgeltlichen Beherbergung sind beitragspflichtig. Der Beitrag richtet sich nach der Anzahl der Beschäftigten in Ihrer Betriebsstätte. Ihre Meldung muss vollständig und schriftlich erfolgen, um eine korrekte Beitragserfassung zu gewährleisten.
Ansprechpunkt
Bitte wenden Sie sich an den ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice.
Erforderliche Unterlagen
- Angaben zur Betriebsstätte (Anschrift)
- Anzahl der Beschäftigten
- gegebenenfalls Angaben zu beitragspflichtigen Fahrzeugen
- gegebenenfalls Angaben zu Hotelzimmern / Ferienwohnungen
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Angaben zur gewählten Berechnungsmethode bei Teilzeitkräften
Frist
Unverzüglich. Keine rückwirkende Ermäßigung oder Befreiung ohne fristgerechte Anzeige möglich.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise (Besonderheiten)
- Eine unterlassene Anmeldung kann zu rückwirkender Beitragspflicht und Bußgeld führen.
- Je Betriebsstätte ist ein Fahrzeug beitragsfrei.
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Gemeinnützige Einrichtungen zahlen gegebenenfalls nur ein Drittel des Beitrags.
Verfahrensablauf
- Melden Sie sich sofort schriftlich beim ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice an, sobald Sie eine Betriebsstätte oder ein beitragspflichtiges Fahrzeug besitzen.
- Stellen Sie sicher, dass Ihre Anmeldung vollständig ist und alle erforderlichen Informationen enthält.
- Nach der Bearbeitung Ihrer Anmeldung erhalten Sie eine Beitragsnummer.
- Sie bekommen anschließend einen Bescheid mit der Zahlungsaufforderung.
Bitte beachten Sie, dass die Beitragshöhe von der Anzahl der Beschäftigten abhängt und dass die Meldung vollständig und schriftlich erfolgen muss.
Voraussetzungen
Sie haben eine Betriebsstätte, ein Fahrzeug oder eine Beherbergungseinrichtung zur entgeltlichen Nutzung im nicht privaten Bereich inne.
Rechtsbehelf
Widerspruch