Änderungen von beitragsrelevanten Sachverhalten bei Betriebsstätten mitteilen

Änderungen in beitragsrelevanten Sachverhalten müssen von Ihnen als Unternehmen oder Institution im nicht privaten Bereich unverzüglich mitgeteilt werden. Dies besonders in folgenden Fällen zu:

  • Änderung Ihrer Beschäftigtenanzahl (gültig ab 1. April, wenn bis 31. März gemeldet)
  • Änderungen bei der Anzahl Ihrer beitragspflichtigen Hotelzimmer oder Ferienwohnungen
  • Nutzung von Kraftfahrzeugen für gewerbliche oder gemeinnützige Zwecke
  • Änderungen im Gemeinnützigkeitsstatus Ihrer Einrichtung
  • Betriebsstilllegung oder Wiederaufnahme

Diese Mitteilungen sind schriftlich an den ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice zu richten. Beachten Sie, dass diese Verpflichtung auf gesetzlichen Anzeigepflichten basiert.

Ansprechpunkt

Bitte wenden Sie sich an den ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice.

Erforderliche Unterlagen

  • Beitragsnummer
  • Beschreibung der Änderung (zum Beispiel neue Beschäftigtenzahl)
  • gegebenenfalls Nachweise (zum Beispiel für Gemeinnützigkeit, neue Fahrzeuge, Hotelzimmerzahl)
  • gewählte Berechnungsmethode bei Teilzeitbeschäftigten
     

Frist

  • unverzüglich
  • bei Beschäftigtenzahl: bis 31. März eines Jahres, für rückwirkende Änderung ab 1. April

Rechtsgrundlage(n)

Verfahrensablauf

  • Sie senden die Mitteilung schriftlich an den ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice.
  • Nach Eingang Ihrer Mitteilung wird die Beitragshöhe angepasst.
  • Sie erhalten einen neuen Bescheid, falls sich die Beitragshöhe ändert.

Voraussetzungen

Sie besitzen ein Beitragskonto im nicht privaten Bereich.

Rechtsbehelf

Widerspruch

Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal