Änderungen von beitragsrelevanten Sachverhalten bei Betriebsstätten mitteilen
Änderungen in beitragsrelevanten Sachverhalten müssen von Ihnen als Unternehmen oder Institution im nicht privaten Bereich unverzüglich mitgeteilt werden. Dies besonders in folgenden Fällen zu:
- Änderung Ihrer Beschäftigtenanzahl (gültig ab 1. April, wenn bis 31. März gemeldet)
- Änderungen bei der Anzahl Ihrer beitragspflichtigen Hotelzimmer oder Ferienwohnungen
- Nutzung von Kraftfahrzeugen für gewerbliche oder gemeinnützige Zwecke
- Änderungen im Gemeinnützigkeitsstatus Ihrer Einrichtung
- Betriebsstilllegung oder Wiederaufnahme
Diese Mitteilungen sind schriftlich an den ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice zu richten. Beachten Sie, dass diese Verpflichtung auf gesetzlichen Anzeigepflichten basiert.
Ansprechpunkt
Bitte wenden Sie sich an den ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice.
Erforderliche Unterlagen
- Beitragsnummer
- Beschreibung der Änderung (zum Beispiel neue Beschäftigtenzahl)
- gegebenenfalls Nachweise (zum Beispiel für Gemeinnützigkeit, neue Fahrzeuge, Hotelzimmerzahl)
-
gewählte Berechnungsmethode bei Teilzeitbeschäftigten
Frist
- unverzüglich
- bei Beschäftigtenzahl: bis 31. März eines Jahres, für rückwirkende Änderung ab 1. April
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
- Sie senden die Mitteilung schriftlich an den ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice.
- Nach Eingang Ihrer Mitteilung wird die Beitragshöhe angepasst.
- Sie erhalten einen neuen Bescheid, falls sich die Beitragshöhe ändert.
Voraussetzungen
Sie besitzen ein Beitragskonto im nicht privaten Bereich.
Rechtsbehelf
Widerspruch