Ermächtigung zur Ausstellung von Pflanzenpässen beantragen
Unternehmer und Unternehmerinnen, die Pflanzenpässe für Pflanzen und Waren ausstellen möchten, benötigen hierfür die Ermächtigung durch die zuständige Behörde.
Der Pflanzenpass ist ein amtliches Etikett, mit dem Sie Pflanzen, Pflanzenerzeugnissen und sonstige Gegenstände in Deutschland und in Mitgliedsstaaten der Europäischen Union (EU) verbringen können.
Er bescheinigt, dass
- die Pflanzen, Pflanzenerzeugnisse und sonstige Gegenstände die Anforderungen der Regelungen zum innergemeinschaftlichen Verbringen und dem Verbringen in Schutzgebiete erfüllen
- die Waren frei sind von Quarantäneschädlingen und übrigen geregelten Nicht-Quarantäneschädlingen, sogenannten Regulated Non Quarantine Pests (RNQP).
Mit dem Ausstellen von Pflanzenpässen verpflichtet sich die Unternehmerin oder der Unternehmer, seine Bestände auf den Befall mit Schadorganismen zu überwachen. Zudem verpflichtet sich Ihr Unternehmen dazu, Kontrollen und Handelsströme zu dokumentieren.
Pflanzenpasspflichtige Pflanzen und Pflanzenerzeugnisse und andere Gegenstände müssen Sie mit einem gültigen Pflanzenpass versehen.
Als ermächtigte Unternehmerin oder ermächtigter Unternehmer müssen Sie kritische Punkte im Produktions- und Betriebsablauf ermitteln und überwachen, so dass sich Schadorganismen nicht verbreiten können.
Ansprechpunkt
Bitte wenden Sie sich an das Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum.
Erforderliche Unterlagen
- Erklärung, dass Sie als Unternehmerin oder Unternehmer die Voraussetzungen für die Ermächtigung erfüllen
Rechtsgrundlage(n)
Voraussetzungen
- Sie können die für das Unternehmen relevanten geregelten Schädlinge und von ihnen verursachte Symptome erkennen.
- Sie verfügen über einen Handlungsplan, um bei Verdacht oder im Falle eines Auftretens von geregelten Schädlingen im Unternehmen die notwendigen Maßnahmen ergreifen zu können.
- Sie verfügen über einen Vorsorgeplan, um das Risiko einer Einschleppung von geregelten Schädlingen in das Unternehmen zu minimieren.
- Sie verfügen über ein System und Verfahren, um den Verpflichtungen in Bezug auf die Rückverfolgbarkeit bei pflanzenpasspflichtiger Ware nachzukommen.
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch:
Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Landwirtschaft und Ländlichen Raum