Familiennamen von eingetragenen Lebenspartnern ändern

Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Volltext

Bei der Bestimmung der Namensführung in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gibt es viele Möglichkeiten. Sie können den Geburtsnamen oder den tatsächlich geführten Namen Ihres Lebenspartners zum gemeinsamen Lebenspartnerschaftsnamen bestimmen. Als tatsächlich geführter Name kommt dabei auch der Name aus einer früheren Lebenspartnerschaft oder Ehe einschließlich eines eventuellen Begleitnamens in Betracht.

In manchen Fällen sind zudem Besonderheiten zu beachten, z. B. wenn ein Lebenspartner eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt.

Den einmal gewählten gemeinsamen Lebenspartnerschaftsnamen dürfen Sie während der Lebenspartnerschaft nicht mehr ändern.

Verfahrensablauf

Sprechen Sie persönlich beim Standesamt vor.

Ansprechpunkt

Bitte wenden Sie sich an das Standesamt Ihres Wohnsitzes. Das Standesamt, bei dem die Lebenspartnerschaft begründet wurde, prüft die Wirksamkeit der abgegebenen Namenserklärung und stellt eine Urkunde oder Bescheinigung über die Namensänderung aus.

Voraussetzungen

Die vorherige Begründung einer Lebenspartnerschaft.

Erforderliche Unterlagen

  • Personalausweis
  • Lebenspartnerschaftsurkunde

Kosten

Es fallen Kosten an. Diese erfahren Sie beim Standesamt.

Rechtsgrundlage(n)

Hinweise (Besonderheiten)

Der Lebenspartner, dessen Name nicht Lebenspartnerschaftsname wird, kann dem Lebenspartnerschaftsnamen seinen Geburtsnamen oder den tatsächlich geführten Namen durch Erklärung voranstellen oder anfügen (Begleitname); die Erklärung zum Begleitnamen kann jederzeit widerrufen werden.

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 30.08.2022
Fachlich freigegeben durch:

Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales