Bezuschussung der Herstellung von Barrierefreiheit bei Gebäuden, Mobilität und Kommunikation
Das Thüringer Barrierefreiheitsförderprogramm (ThüBaFF) ist die Grundlage für ein inklusives Miteinander und soziale Vielfalt in Thüringen entsprechend der UN-Behindertenrechtskonvention. So können Zuwendungen für die Herstellung oder Verbesserung der Barrierefreiheit (physisch, sprachlich und digital) gewährt werden. Das betrifft
- Gebäude einschließlich deren Zugänge,
- Straßen, Wege und Plätze,
- Fahrzeuge,
- Öffentlichkeitsarbeit,
- Informations- und Kommunikationstechnologien (unter anderem Internetseiten, Applikationen, Software und Dokumente),
- Hilfsmittel und unterstützende Technologien einschließlich erforderlicher Konzepte, Dienstleistungen und Schulungen.
Gefördert werden Privatpersonen und juristische Personen privaten und öffentlichen Rechts aus Thüringen oder wenn die Maßnahme überwiegend auf dem Gebiet Thüringens ihre Wirkung entfaltet.
Der Zuschuss kann im Rahmen einer Projektförderung oder einer Anteilsfinanzierung bis zu 50 Prozent, im Falle von Gebietskörperschaften bis zu 60 Prozent, der zuwendungsfähigen Ausgaben betragen. Ist das Vorhaben entsprechend des Thüringer Gesetzes zur Inklusion und Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (ThürGIG) Bestandteil eines kommunalen Maßnahmenplans, beträgt der Fördersatz 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Alle genannten Fördersätze sind Höchstsätze. Die Zuwendung darf den Betrag von 110.000 Euro nicht übersteigen. Bei Privatpersonen darf die Zuwendung den Betrag von 11.000 Euro nicht übersteigen, sofern das Vorhaben keinen unternehmerischen Zwecken dient.
Ansprechpunkt
Bitte wenden Sie sich an die Thüringer Aufbaubank.
Erforderliche Unterlagen
- Aufstellung eines Gesamtfinanzierungsplan
- Beschreibung des Vorhabens unter Berücksichtigung der Indikatoren
- gegebenenfalls weitere Unterlagen zur Beurteilung der Zielerreichbarkeit (zum Beispiel Barrierefreiheitskonzept, Planungsunterlagen bei baulichen Vorhaben)
- Stellungnahme des zuständigen kommunalen Behindertenbeauftragten (gegebenenfalls unter Einbeziehung der Landesfachstelle für Barrierefreiheit beim TLMB)
Kosten
- Gebühr: Kostenfrei (Vorkasse: nein)
Frist
Sie müssen den Antrag vor Beginn des Investitionsvorhabens stellen.
Das Programm endet am 31.12.2030.
Rechtsgrundlage(n)
- § 5 f. Thüringer Gesetz zur Inklusion und Gleichstellung (ThürGIG)
- § 20 Thüringer Gesetz zur Inklusion und Gleichstellung (ThürGIG)
- § 23 Thüringer Landeshaushaltsordnung (ThürLHO)
- § 44 Thüringer Landeshaushaltsordnung (ThürLHO)
- Verordnung (EU) 2023/2831 der Kommission vom 13.12.2023 über die Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union auf De-minimis-Beihilfen
Verfahrensablauf
- Sie stellen einen Antrag auf dem Förderportal der Thüringer Aufbaubank.
- Die Bank entscheidet nach den zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln.
- Sie belegen die ausgegebenen Mittel und erhalten die anteilige Förderung, auch als Teilzahlung.
- Nach Abschluss des Projektes findet eine Kontrolle der ordnungsgemäßen Verwendung durch die Thüringer Aufbaubank statt.
Voraussetzungen
- Das Vorhaben wird in Thüringen durchgeführt.
- Die Einreichung erfolgt über das Antragsportal der Thüringer Aufbaubank.
Bearbeitungsdauer
- 2 — 3 Woche(n)
- Es gibt keine feste Bearbeitungsdauer. Die Bearbeitungszeit richtet sich nach der Qualität und Vollständigkeit der vorliegenden Unterlagen.
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch:
Thüringer Ministerium für Inneres, Kommunales und Landesentwicklung
Rechtsbehelf
Klage vor dem Verwaltungsgericht
Urheber
Thüringer Landesbeauftragter für Menschen mit Behinderungen
Thüringer Aufbaubank