Änderung persönlicher Daten der Betriebsleitung der Handwerkskammer mitteilen

In der Handwerksrolle werden neben betriebsbezogenen Daten solche zur Betriebsleitung gespeichert. Ändern sich die persönlichen Daten (elektronische Kontaktdaten, Adresse) der Betriebsleitung, müssen Sie das der zuständigen Handwerkskammer mitteilen.

Zuständige Stelle

Zuständig ist diejenige Handwerkskammer, in deren Bezirk die gewerbliche Hauptniederlassung liegt.

Erforderliche Unterlagen

gegebenenfalls: Nachweis der Datenänderung

Kosten

Die konkrete Gebühr ergibt sich aus dem Gebührenverzeichnis der Handwerkskammer, das über die Internetseite der Kammer abrufbar ist.

Frist

keine

Rechtsgrundlage(n)

Hinweise (Besonderheiten)

Es gibt keine Hinweise und Besonderheiten.

Verfahrensablauf

Informieren Sie die für den Betrieb zuständige Handwerkskammer über die Änderung der persönlichen Daten der Betriebsleitung.

Voraussetzungen

Relevante persönliche Daten der eingetragenen Betriebsleitung haben sich geändert.

Bearbeitungsdauer

keine

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 31.03.2026
Fachlich freigegeben durch:

Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Landwirtschaft und Ländlichen Raum

Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal