Anmeldung eines Vorhabens zur Aufnahme in das Förderprogramm Abwasserbeseitigung im Freistaat Thüringen
Gegenstand der Förderung ist die bauliche Errichtung, Erweiterung und Nachrüstung von Anlagen für die öffentliche Abwasserbeseitigung.
Eine Anmeldung zur Aufnahme eines beabsichtigten Vorhabens in das Förderprogramm Abwasser des Folgejahres erfolgt gemäß der Richtlinie für die Förderung von Vorhaben der Abwasserbeseitigung im Freistaat Thüringen (FRL Abwasser).
Ansprechpunkt
Bitte wenden Sie sich an das Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz.
Erforderliche Unterlagen
Folgende Nachweise sind auf Grundlage zu erbringen:
- Eigenerklärung zum Antrag nach Vorgabe des TLUBN
- Genaue Bezeichnung des Vorhabens (Leistungsumfang, Bauanfang/Bauende, Schacht-/Knotenbezeichnungen, Straßenklassifizierung bei Straßenbaubezug)
- Pläne/Zeichnungen, die die wesentlichen Bestandteile des Vorhabens grafisch darstellen
- Nachweis der Wirtschaftlichkeit: Darstellung der Vorzugslösung inklusive Alternativenprüfung mittels Kostenvergleichsrechnung nach KVR (soweit erforderlich)
- Kostenberechnung mit Ausweisung der zuwendungsfähigen Ausgaben
- Alle erforderlichen wasser- beziehungsweise baurechtlichen Gestattungen beziehungsweise mindestens der Nachweis, dass diese vor dem Stichtag beantragt wurden
- Entwurfs- und Genehmigungsplanung inklusive erforderlicher Pläne und Zeichnungen
Kosten
- Gebühr: Kostenfrei (Vorkasse: nein)
Frist
Zur Aufnahme in das Förderprogramm Abwasser des TMUENF des Folgejahres sind die Vorhaben bis 15. Juni beim TLUBN anzumelden.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise (Besonderheiten)
Das TLUBN empfiehlt Ihnen beziehungsweise potenziellen Anmeldern, die wesentlichen Eckpunkte für eine Vorhabenplanung bereits zu Beginn der Vorplanung und die weiteren Planungsschritte mit dem TLUBN abzustimmen, um eine sachgerechte Planung zu ermöglichen.
Verfahrensablauf
- Sie reichen die Anmeldung beim TLUBN gemäß den Vorgaben der Förderrichtlinie Abwasserbeseitigung im Freistaat Thüringen ein.
- Das TLUBN legt dem TMUENF die Programmvorschläge zur Aufnahme in das Förderprogramm bis zum 1. September für das Folgejahr vor.
- Das Förderprogramm wird bis zum 15. Oktober des Vorjahres vom TMUENF aufgestellt.
- Das TMUENF informiert Sie über deren Einordnung in das Förderprogramm
Voraussetzungen
Bitte beachten Sie folgende Voraussetzungen für eine Anmeldung:
- Sie sind Körperschaften des öffentlichen Rechts, insbesondere Gemeinden, Gemeindeverbände, Zweckverbände sowie sonstige juristische Personen des öffentlichen Rechts, die Träger der Aufgabe der Abwasserbeseitigung sind.
- Es liegt eine fachtechnisch prüffähige Genehmigungsplanung vor.
Zuwendungsvoraussetzungen sind:
- Das Vorhaben der Umsetzung dient wasserwirtschaftlichen und ökologischen Zielsetzungen. Es besteht ein erhebliches Landesinteresse, dass ohne Förderung nicht oder nicht im notwendigen Umfang befriedigt werden kann. Die Zuwendungen dienen der Verbesserung des Gewässerschutzes durch Erhöhung des Anschlussgrades an öffentliche Kläranlagen und bewirken eine Entlastung der Beitrags- und Gebührenpflichtigen.
- Das Vorhaben hat bei seiner Errichtung beziehungsweise Sanierung bereits keine Zuwendungen erhalten. Dies umfasst auch die Nachrüstung kommunaler Kläranlagen aufgrund von gesetzlich geänderten Regelungen.
- Es liegt eine geprüfte abwassertechnische Gesamtkonzeption vor, in die das zur Förderung beantragte Vorhaben passt.
- Das Vorhaben ist Bestandteil des jährlich zu erstellenden Förderprogramms des TMUENF.
- Es liegt ein nach den Vorgaben des TMUENF aufgestelltes sowie durch die untere Wasserbehörde und das TLUBN mit positiven Stellungnahmen versehenes Abwasserbeseitigungskonzept vor.
- Sie haben eine wirtschaftliche Lösung gewählt, bei der der Aufwand in einem angemessenem Verhältnis zum Nutzen steht.
- Die Höhe der zuwendungsfähigen Ausgaben beträgt mindestens 50.000 Euro.
- Die Gesamtfinanzierung ist gesichert.
- Mit der Durchführung des Vorhabens wurde noch nicht begonnen.
Bearbeitungsdauer
- 4 Monat(e)
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch:
Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz
Rechtsbehelf
Ein formales Verwaltungsverfahren gegen die Entscheidung der Behörde ist nicht möglich. Es besteht gemäß Förderrichtlinie kein Rechtsanspruch auf die Gewährung einer Zuwendung.
Urheber
Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz