Kontaktdaten eines Preismelders an Markttransparenzstelle übermitteln
Sie sind gegenüber der Markttransparenzstelle für Kraftstoffe (MTS-K) meldepflichtig, wenn Sie über die Preissetzungshoheit verfügen, also die Preise festsetzen als:
- Mineralölunternehmen, das die Kraftstoffpreise vorgibt, oder
- Betreiberin oder Betreiber einer Tankstelle, die oder der die Preise selbst bestimmt
Wenn Sie die Meldung nicht selbst vornehmen können oder möchten, beauftragen Sie einen Preismelder. Hierbei handelt es sich um spezialisierte Dienstleister. Dafür übermitteln Sie der MTS-K
- Name und Anschrift des Preismelders
-
eine Kontaktperson mit
- Telefonnummer
- gegebenenfalls Telefaxnummer
- gegebenenfalls E-Mail-Adresse
Wenn Sie die Dienste eines Preismelders beanspruchen, darf nur noch dieser folgende Informationen an die MTS-K melden:
- Grunddaten zu den Tankstellen
-
Preise für die Kraftstoffarten:
- Super E5
- Super E10
- Diesel
Ebenso bevollmächtigen Sie den Preismelder, alle Rückmeldungen der MTS-K entgegenzunehmen.
Erforderliche Unterlagen
Es sind keine Unterlagen erforderlich.
Kosten
Es fallen keine Kosten an.
Frist
Sie müssen die Daten umgehend übermitteln, wenn der Preismelder für Sie tätig wird.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Erstmalige Angaben zum Preismelder können Sie im Formular Registrierungsbogen Meldepflichtiger machen.
- Tragen Sie Ihre Angaben zum Preismelder in den elektronischen Registrierungsbogen der Markttransparenzstelle für Kraftstoffe ein. Das Formular führt Sie Schritt für Schritt durch die benötigten Angaben.
- Senden Sie das Formular elektronisch ab.
- Die MTS-K prüft Ihre Angaben und meldet sich im Falle von Rückfragen oder Nachforderungen bei Ihnen.
Wenn Sie sich per Post, E-Mail oder Fax registrieren und in diesem Rahmen Angaben zum Preismelder machen:
- Tragen Sie Ihre Angaben zum Preismelder in den elektronischen Registrierungsbogen der Markttransparenzstelle für Kraftstoffe ein.
- Es wird ein PDF erzeugt, das Sie ausdrucken und an die MTS-K senden.
- Die MTS-K prüft Ihre Angaben und meldet sich im Falle von Rückfragen oder Nachforderungen bei Ihnen.
Voraussetzungen
- Sie sind Preishoheitsinhaber (PHI) für Kraftstoffe oder handeln in Vertretung eines PHI.
Bearbeitungsdauer
- 2 Woche(n) — 3 Monat(e)
- Die Bearbeitungsdauer hängt ab von: • der Vollständigkeit der Angaben • Ihrer Reaktionszeit bei Rückfragen der MTS-K
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch:
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)
Onlinedienste
Rechtsbehelf
Es ist kein Rechtsbehelf vorgesehen.
Urheber
Bundeskartellamt (BKartA), Markttransparenzstelle für Kraftstoffe