Zuwendung oder Erstattung für kooperative Klasse der Berufsvorbereitung an einer Berufsschule beantragen
Als Schulträger können Sie eine Förderung für die Einrichtung und Durchführung von Klassen zur Berufsvorbereitung beantragen. Diese Klassen unterstützen Jugendliche und junge Erwachsene dabei, ihre berufliche Orientierung zu vertiefen und grundlegende allgemeinbildende sowie berufsbezogene Kompetenzen zu erwerben.
Durch das Vollzeitangebot helfen Sie den Teilnehmenden, einen Ausbildungsplatz oder einen anderen passenden Anschluss zu finden. Auf diese Weise leisten Sie einen wichtigen Beitrag, junge Menschen auf ihrem Weg in Ausbildung und Beruf zu begleiten.
Folgende Fördermöglichkeiten stehen zur Verfügung:
- Berufsvorbereitungsjahr
- Berufsintegrationsklasse
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Förderung aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) zur Verbesserung von Chancengleichheit und Bildungsgerechtigkeit
Ansprechpunkt
Bitte wenden Sie sich an das Thüringer Landesverwaltungsamt.
Erforderliche Unterlagen
- Beschreibung der Maßnahme durch den Träger
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Bestätigung der Schulen zur Teilnahme an der Maßnahme
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise (Besonderheiten)
Folgende Ausgaben können gefördert oder erstattet werden:
- Vergütungen für eigenes Personal, einschließlich der Arbeitgeberanteile
- Honorare für eingesetztes Fremdpersonal
- Ausgaben für externe Kooperationspartnerinnen und -partner
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indirekte Kosten und sonstige notwendige Ausgaben, die mit der Maßnahme in Zusammenhang stehen
Verfahrensablauf
Der Antrag auf Förderung ist zusammen mit einem Finanzierungsplan möglichst vor Beginn der Maßnahme, schriftlich oder elektronisch beim Thüringer Landesverwaltungsamt einzureichen.
Voraussetzungen
- Der Zuwendungsempfänger ist Träger einer kommunalen oder privaten Berufsschule oder einer Berufsschule mit sonderpädagogischer Förderung.
- Das eingesetzte Personal ist fachlich und persönlich für die Aufgaben geeignet.
- Die Finanzierung der Maßnahme ist insgesamt gesichert.
- Eine ordnungsgemäße Durchführung und Abrechnung der Maßnahme ist gewährleistet.
- Gegen den Zuwendungsempfänger ist kein Insolvenzverfahren anhängig oder eröffnet.
Rechtsbehelf
- Widerspruch
-
Klage vor dem Verwaltungsgericht