Zulassung zum Prüfungsteil wissenschaftliche Hausarbeit im Rahmen der Ersten Staatsprüfung für Lehrämter beantragen
Bevor Sie die staatlichen Abschlussprüfungen für ein Lehramt ablegen können, müssen Sie eine wissenschaftliche Hausarbeit verfassen.
Die Zulassung zur Hausarbeit beantragen Sie beim Landesprüfungsamt für Lehrämter, sobald Sie alle erforderlichen Voraussetzungen für Ihr Lehramt erfüllen.
Mit der wissenschaftlichen Hausarbeit zeigen Sie, dass Sie selbstständig arbeiten, eigene Urteile treffen und Ihre Ergebnisse klar und sachlich darstellen können.
Ansprechpunkt
Bitte wenden Sie sich an das Landesprüfungsamt für Lehrämter.
Erforderliche Unterlagen
- Antrag auf Zulassung zur ersten Staatsprüfung
- Nachweis der Zulassungsvoraussetzungen gemäß Prüfungsordnung
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Thema der wissenschaftlichen Hausarbeit
Frist
Die Fristen werden vom Landesprüfungsamt für Lehrämter festgelegt und an den Universitäten und Hochschulen des Landes bekanntgegeben.
Rechtsgrundlage(n)
- § 11 Thüringer Verordnung über die Erste Staatsprüfung für das Lehramt an Grundschulen
- § 12 Thüringer Verordnung über die Erste Staatsprüfung für das Lehramt an berufsbildenden Schulen
- § 15 Thüringer Verordnung über die Erste Staatsprüfung für das Lehramt an Gymnasien (ThürEStPLGymVO)
- § 16 Thüringer Verordnung über die Fächer und die Erste Staatsprüfung für das Lehramt an Regelschulen (ThürEStPLRSVO)
Hinweise (Besonderheiten)
Sie können die wissenschaftliche Hausarbeit insgesamt höchstens zweimal anfertigen. Eine Wiederholung ist nur einmal möglich.
Verfahrensablauf
- Reichen Sie den vollständig ausgefüllten Zulassungsantrag rechtzeitig ein.
- Stimmen Sie das Thema Ihrer wissenschaftlichen Hausarbeit mit einer Prüferin oder einem Prüfer ab.
- Das Landesprüfungsamt für Lehrämter prüft Ihren Antrag, genehmigt das Thema und teilt es Ihnen schriftlich mit.
- Nach der Genehmigung fertigen Sie Ihre wissenschaftliche Hausarbeit nach den Vorgaben der Prüfungsordnung an.
- Eine Änderung des bestätigten Themas ist nur mit Zustimmung des Landesprüfungsamt für Lehrämter möglich.
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Die Erste Staatsprüfung gilt als nicht bestanden, wenn die wissenschaftliche Hausarbeit schlechter als „ausreichend“ bewertet wird.
Voraussetzungen
- Sie haben ein Studium abgeschlossen, das für das gewünschte Lehramt geeignet ist.
- Sie erfüllen alle Zulassungsvoraussetzungen Ihres Studiengangs und können diese nachweisen.
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Sie haben das Thema Ihrer wissenschaftlichen Hausarbeit mit einer Prüferin oder einem Prüfer abgestimmt.
Rechtsbehelf
Widerspruch