Zulassung zur ersten Staatsprüfung für Lehrämter beantragen

Wenn Sie Lehrer oder Lehrerin werden möchten, müssen Sie sich zur Ersten Staatsprüfung für ein Lehramt anmelden. Diese Anmeldung ist notwendig, damit Sie die Prüfung offiziell ablegen können.
Die Erste Staatsprüfung (auch Erstes Staatsexamen genannt) findet am Ende Ihres Lehramtsstudiums statt. Sie ist für folgende Lehrämter vorgesehen:

  • Grundschule
  • Regelschule
  • Gymnasium
  • berufsbildende Schule

Gemeinsam mit den Leistungen aus Ihrem Studium bildet diese Prüfung die Erste Lehramtsprüfung.
Das für das Schulwesen zuständige Ministerium führt die Erste Staatsprüfung durch und entscheidet über Ihre Zulassung zur Prüfung.
 

Ansprechpunkt

Bitte wenden Sie sich an das Landesprüfungsamt für Lehrämter.

Erforderliche Unterlagen

  • ausgefüllter und unterschriebener Zulassungsantrag 
  • eigenhändig unterschriebener (tabellarischer) Lebenslauf 
  • aktuelles Passbild 
  • gegebenenfalls Erklärung über frühere Prüfungsversuche 
  • Nachweis der Hochschulreife
  • Studienbescheinigung der letzten beiden Semester 
  • Nachweis der geforderten Zulassungsvoraussetzungen gemäß Prüfungsordnung
     

Frist

Die Fristen werden vom Landesprüfungsamt für Lehrämter festgelegt und an den Universitäten und Hochschulen des Landes bekanntgegeben.

Rechtsgrundlage(n)

Verfahrensablauf

  • Reichen Sie den vollständig ausgefüllten Zulassungsantrag rechtzeitig ein.
  • Das Landesprüfungsamt für Lehrämter prüft, ob Sie alle Zulassungsvoraussetzungen erfüllen.
  • Sie erhalten eine schriftliche Mitteilung über die Entscheidung des Landesprüfungsamts.
  • Bei einer Nichtzulassung wird die Entscheidung begründet und mit einer Rechtsmittelbelehrung versehen.
     

Voraussetzungen

  • Sie haben ein für das angestrebte Lehramt geeignetes Studium absolviert.
  • Sie weisen den erforderlichen Gesamtstudienumfang nach.
  • Sie haben alle vorgeschriebenen Praktika erfolgreich abgeschlossen.
     

Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Rechtsbehelf

Widerspruch