Binnenschifffahrt - Förderung einer bedarfsgerechten Verkehrsbedienung im Straßenpersonennahverkehr und von Linienschifffahrtsangeboten in Thüringen beantragen

Urheber

Volltext

Gefördert werden Aufgabenträger für die Bereitstellung bedarfsgerechter Nahverkehrsangebote im Straßenbahn- und Busverkehr einschließlich landesbedeutsamer Buslinien sowie im Linienverkehr auf Binnengewässern.

Ansprechpunkt

Thüringer Landesverwaltungsamt (TLVwA), Ref. 520
 

Antragstellung für landesbedeutsame Buslinien:

Landesamt für Bau und Verkehr (TLBV), Ref. 37 (Schienenpersonennahverkehr)
 

Das Landesamt für Bau und Verkehr prüft die Voraussetzungen nach Ziffer 5.2.2, errechnet die Summe der zuwendungsfähigen Fahrplankilometer für die landesbedeutsamen Buslinien und leitet den Antrag mit einem Prüfvermerk an das Thüringer Landesverwaltungsamt weiter.

Zuständige Stelle

Thüringer Landesverwaltungsamt

Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr

Voraussetzungen

Gefördert werden Aufgabenträger für den Straßenpersonennahverkehr (StPNV) nach § 3 Abs. 1 Nr. 2 und 3 Thüringer ÖPNV-Gesetz sowie Aufgabenträger, die ÖPNV-Angebote auf Binnengewässern bestellen.

Erforderliche Unterlagen

Abschnitt A der Förderrichtlinie: Förderung des Straßenpersonennahverkehrs

Dem Antrag sind beizufügen:

  • Aufstellung über die Länge des Straßenbahnnetzes (Stand: 30. Juni des Antragsjahres) im Zuständigkeitsbereich des Aufgabenträgers, Liste der Straßenbahnlinien und deren Betreiber - soweit im Zuständigkeitsbereich des Aufgabenträgers vorhanden - sowie Angaben zum Leistungsumfang auf Grundlage des am 31. August gültigen und genehmigten Fahrplans (Anlage 2.1.)
  • Liste aller Buslinien und deren Betreiber im Zuständigkeitsbereich des Aufgabenträgers, für die der Aufgabenträger einen öffentlichen Dienstleistungsauftrag (ÖDA) nach Art. 3 Abs. 1 Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 oder einen Bestands-ÖDA nach Art. 8 Abs. 3 Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 abgeschlossen hat oder die er im Rahmen einer allgemeinen Vorschrift nach Art. 3 Abs. 2 Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 finanziert (Anlage 2.2)
  • Einzelaufstellung der Fahrten je Buslinie auf Grundlage des am 31. August gültigen und genehmigten Fahrplans (Anlage 2.3)

Abschnitt B der Förderrichtlinie: Förderung von Linienschifffahrtsangeboten

Dem Antrag sind beizufügen:

  • Liste der Binnenschifffahrtslinien und deren Betreiber im Zuständigkeitsbereich des Aufgabenträgers, die für den Aufgabenträger gemeinwirtschaftliche Verpflichtungen erfüllen sowie Angaben zum Betrieb und zum Leistungsumfang auf Grundlage des am 31. August gültigen Fahrplans (Anlagen 7 und 8)

Gewährung der Zuwendung für die landesbedeutsamen Buslinien

Dem Antrag sind beizufügen:

  • Liste aller landesbedeutsamen Buslinien und deren Betreiber im Zuständigkeitsbereich des Aufgabenträgers, für die der Aufgabenträger einen öffentlichen Dienstleistungsauftrag (ÖDA) nach Art. 3 Abs. 1 Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 oder einen Bestands-ÖDA nach Art. 8 Abs. 3 Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 abgeschlossen hat oder die er im Rahmen einer allgemeinen Vorschrift nach Art. 3 Abs. 2 Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 finanziert und die Kriterien nach Ziff. 5.2.2 der StPNV-Finanzierungsrichtlinie erfüllt (Anlage 3.1)
  • Einzelaufstellung der Fahrten je Buslinie auf Grundlage des am 15. Dezember gültigen und genehmigten Fahrplans (Anlage 3.2)

Kosten

keine

Frist

Abschnitt A der Förderrichtlinie: Förderung des Straßenpersonennahverkehrs

Der Antrag auf Gewährung der Grundförderung (Ziffer 2.1 Buchstabe a) ist vom Aufgabenträger bis zum 30. September für das Folgejahr beim Thüringer Landesverwaltungsamt, Referat 520, Jorge-Semprùn-Platz 4, 99423 Weimar zu stellen.

Der Antrag auf Gewährung der Zuwendung für die landesbedeutsamen Buslinien (Ziffer 2.1 Buchstabe b) ist vom Aufgabenträger bis zum 31. Dezember für das Folgejahr nach Anlage 3 beim Landesamt für Bau und Verkehr, Ref. 37 zu stellen.

Abschnitt B der Förderrichtlinie: Förderung von Linienschifffahrtsangeboten

Der Antrag auf Gewährung der Zuwendung für Linienschifffahrtsangebote (Ziffer 2.1) ist vom Aufgabenträger bis zum 30. September für das Folgejahr nach Anlage 6 beim Thüringer Landesverwaltungsamt, Referat 520, Jorge-Semprùn-Platz 4, 99423 Weimar zu stellen.

Bearbeitungsdauer

Abschnitt A der Förderrichtlinie: Förderung des Straßenpersonennahverkehrs

Die Auszahlung der Zuwendung nach Ziff. 2.1 Buchstabe a) erfolgt jährlich in zwei Raten. Die erste Rate in Höhe von 50 % wird im zweiten, die zweite Rate im vierten Quartal des Bewilligungsjahres ausgezahlt. Voraussetzung für die Gewährung der zweiten Rate ist, dass vom Aufgabenträger ein Verwendungsnachweis nach Ziffer 7.4 vorgelegt wurde.

Die Zuwendung nach Ziff. 2.1 Buchstabe b) wird in einer Summe im dritten Quartal des Bewilligungsjahres ausgezahlt.

Abschnitt B der Förderrichtlinie: Förderung von Linienschifffahrtsangeboten

Die Zuwendung wird in einer Summe im zweiten Quartal des Bewilligungsjahres ausgezahlt.

Rechtsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

Der Bewilligungsbescheid enthält einen Rechtbehelf. Gegen die Entscheidung der Behörde kann innerhalb eines Monats Widerspruch erhoben werden.

Formulare

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 03.02.2025
Fachlich freigegeben durch:

Thüringer Ministerium für Digitales und Infrastruktur

Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr