Unterrichtsgenehmigung für eine Lehrkraft an einer Schule in freier Trägerschaft beantragen

Um als Lehrkraft an einer Schule in freier Trägerschaft zu arbeiten, benötigen Sie eine Genehmigung. Diese Genehmigung ist erforderlich, um sicherzustellen, dass Sie die notwendigen Qualifikationen für den Unterricht besitzen. Sollten Sie bereits für ein Lehramt an öffentlichen Schulen qualifiziert sein, wird die Genehmigung automatisch erteilt. Dennoch müssen Sie den Antrag auf Lehrgenehmigung stellen, um die formalen Voraussetzungen zu erfüllen.

Ansprechpunkt

Bitte wenden Sie sich an das zuständige Staatliche Schulamt.

Erforderliche Unterlagen

  • Nachweis der Lehrbefähigung
  • Nachweis einer fachlichen und pädagogischen Ausbildung
  • Nachweis der fachlichen Eignung und pädagogischen Befähigung auf anderem Weg

Rechtsgrundlage(n)

Verfahrensablauf

Um eine Lehrgenehmigung für den Unterricht an einer Schule in freier Trägerschaft zu erhalten, gehen Sie wie folgt vor:

  • Der Schulträger muss vor dem geplanten Unterrichtseinsatz die Lehrgenehmigung für die entsprechenden Unterrichtsfächer und die Schulstufen unter Vorlage der erforderlichen Unterlagen beantragen.
  • Stellen Sie sicher, dass alle erforderlichen Unterlagen vollständig sind und dem Schulträger vorliegen, bevor der Antrag eingereicht wird.
  • Nach vollständiger Einreichung der Unterlagen wird Ihr Antrag bearbeitet.
  • Sie erhalten eine Rückmeldung über das Ergebnis der Bearbeitung von der zuständigen Stelle.

Urheber