Notenschutz für Schülerinnen und Schüler mit Beeinträchtigungen beantragen

Sie können Unterstützung erhalten, wenn es Ihnen schwerfällt, unter den üblichen Bedingungen Leistungen zu erbringen. Diese Unterstützung ist möglich, wenn Sie zum Beispiel Schwierigkeiten beim Lesen, Schreiben oder Rechnen haben oder wenn Beeinträchtigungen der Sprache, der Motorik oder der Sinneswahrnehmung vorliegen.

Mit einem Nachteilsausgleich bleiben die Lerninhalte unverändert. Es ändern sich nur die Bedingungen, unter denen Sie Leistungsnachweise erbringen.

Mögliche Anpassungen sind zum Beispiel:

  • mehr Zeit für Klassenarbeiten oder Prüfungen
  • der Einsatz technischer Hilfsmittel
  • mündliche statt schriftliche Leistungsnachweise
  • angepasste Aufgabenstellungen
  • Leistungsnachweise in einer Einzelsituation

In besonderen Fällen kann vorübergehend auf Noten verzichtet werden. Das bedeutet, dass Leistungen für einen begrenzten Zeitraum nicht benotet werden. Dieser Verzicht kann einzelne Fächer oder bestimmte Teilbereiche eines Faches betreffen

Ansprechpunkt

Bitte wenden Sie sich an Ihre Schule. 

Rechtsgrundlage(n)

Verfahrensablauf

  • Sie stellen den Antrag auf Notenschutz bei der Schulleitung.
  • Wenn die Schülerin oder der Schüler minderjährig ist, stellen Sie als Erziehungsberechtigte den Antrag.
  • Die Schule prüft Ihren Antrag.
  • Die Klassenkonferenz berät, welche Unterstützung sinnvoll und angemessen ist.
  • Sie werden von der Schule über die Entscheidung und die geltenden Anpassungen informiert.

Voraussetzungen

  • Es liegt eine dauerhafte oder vorübergehende Beeinträchtigung vor, die das Lernen oder das Erbringen von Leistungen erschwert.

  • Die Beeinträchtigung wirkt sich direkt auf die Leistungssituation aus.

Urheber

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