Schulärztliche Reihenuntersuchungen wahrnehmen
Schulärztliche Vorsorgeuntersuchungen dienen zur Früherkennung von möglichen gesundheitlichen Defiziten und Gefährdungen bei Schülerinnen und Schülern.
Diese Untersuchungen sind ein fester Bestandteil des Aufnahmeverfahrens an Grundschulen. Darüber hinaus werden standardisierte Reihenuntersuchungen in der Regel in den Klassenstufen 4 und 8 durchgeführt. Für Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf, an Sportgymnasien und sportbetonten Regelschulen erfolgen diese Untersuchungen mindestens alle zwei Jahre.
Im Rahmen der schulärztlichen Untersuchungen wird auch der Impfstatus überprüft. Mit Ihrer Zustimmung können notwendige Schutzimpfungen direkt während der Untersuchung durchgeführt werden.
Ansprechpunkt
Bitte wenden Sie sich an Ihre Schule.
Zuständige Stelle
Für die Durchführung der schulärztlichen Vorsorgeuntersuchungen ist der Schulärztliche Dienst des örtlich zuständigen Gesundheitsamtes verantwortlich.
Welches Gesundheitsamt zuständig ist, richtet sich nach dem Standort der Schule.
Kosten
- Gebühr: Kostenfrei (Vorkasse: nein)
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
- Sie erhalten rechtzeitig eine Einladung zur Vorsorgeuntersuchung durch die Schule oder das Gesundheitsamt.
- Die Schule informiert über den Ablauf der Untersuchung.
- Sie können mit Ihrem Einverständnis notwendige Schutzimpfungen im Rahmen der Untersuchung durchführen lassen.
- Bei Auffälligkeiten oder gesundheitlichen Problemen werden Sie informiert und erhalten gegebenenfalls eine Empfehlung für eine ärztliche Weiterbehandlung.
Voraussetzungen
- Das Kind besucht eine Schule in Thüringen.
- Die Untersuchung erfolgt in der Regel während der Schulzeit.
- Es liegt eine Einladung oder Ankündigung der Schule / des Gesundheitsamtes vor.
- Der Gesundheitsfragebogen ist ausgefüllt. Der Fragebogen wird rechtzeitig vor dem Termin zur Verfügung gestellt.