Befreiung vom Schulsport erhalten
Wenn Sie oder Ihr Kind aus gesundheitlichen Gründen nicht am Sportunterricht teilnehmen können, können Sie eine Befreiung vom Schulsport beantragen.
Die vorübergehende Befreiung soll verhindern, dass sich vorhandene Krankheiten oder Verletzungen durch körperliche Belastung verschlimmern. Sie stellt sicher, dass Schülerinnen und Schüler keine Nachteile haben, wenn sie vorübergehend oder dauerhaft nicht am Sportunterricht teilnehmen können.
Wenn es der gesundheitliche Grund erlaubt, sollen Schülerinnen und Schüler während des Sportunterrichts anwesend sein. Sie können dann theoretische Inhalte mitverfolgen oder leichte Hilfsaufgaben übernehmen
Ansprechpunkt
Bitte wenden Sie sich an Ihre Schule.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Um eine Befreiung vom Schulsport zu erhalten, gehen Sie bitte wie folgt vor:
- Verfassen Sie eine schriftliche Erklärung oder nutzen Sie das Formular Ihrer Schule, sofern ein solches vorhanden ist.
- Fügen Sie ein ärztliches oder amtsärztliches Attest bei, das bestätigt, dass eine Teilnahme am Sportunterricht nicht möglich ist.
- Reichen Sie den Antrag zusammen mit dem Attest bei der Schule ein.
- Die Schule prüft Ihren Antrag und entscheidet, ob und für welchen Zeitraum die Befreiung gilt.
- Sie werden über die Entscheidung der Schule informiert.
Voraussetzungen
- Eine Teilnahme am Schulsport ist aus gesundheitlichen Gründen ganz oder teilweise nicht möglich.
- Ein ärztliches oder amtsärztliches Attest muss bestätigen, dass Sie oder Ihr Kind nicht am Sportunterricht teilnehmen können.
- Erziehungsberechtigte beantragen die Befreiung für minderjährige Schülerinnen und Schüler.
- Volljährige Schülerinnen und Schüler stellen den Antrag selbst.