Ausnahmegenehmigung synthetische Vitamine im Öko-Landbau füttern beantragen

Volltext

Wenn Sie ein zertifiziertes Bio-Unternehmen sind und synthetische Vitamine A und/oder D und/oder E an ihre Wiederkäuer verfüttern möchten, dann benötigen Sie vor der Fütterung die Erlaubnis der zuständigen Stelle.

Verfahrensablauf

Sie beantragen die Ausnahmegenehmigung über ihre Kontrollstelle bei der zuständigen Stelle:

  • Formular von Kontrollstelle geben lassen
  • Formular ausfüllen und unterschreiben
  • an Kontrollstelle senden
  • Kontrollstelle leitet Antrag an das Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR) weiter
  • TLLLR bescheidet Antrag und sendet Bescheid an Unternehmer und Kopie an Kontrollstelle

Ansprechpunkt

Bitte wenden Sie sich an Ihre Kontrollstelle.

Zuständige Stelle

Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR)

Referat 21 / Öko-Kontrolle

Naumburger Straße 98
07743 Jena

Voraussetzungen

Bei den eingesetzten Vitaminen handelt es sich um naturidentische Vitamine, die nur über handelsübliche Mineralfutter oder andere Ergänzungsfuttermittel (vitaminierte Kraftfutter) gefüttert werden.

Erforderliche Unterlagen

  • ausgefüllter Antrag

Kosten

Der Bescheid ist kostenpflichtig gemäß der Thüringer Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft (ThürVwKostOMIL) .

  • 75,- Euro


Frist

Es gibt keine Fristen zu beachten.

Rechtsgrundlage(n)

  • Art. 24 Absatz 3 Buchstabe e) ii) der Verordnung (EU) Nr. 2018/848 (Öko-Verordnung)
  • Art. 4 i. V. m. Anhang III Teil B Nr. 3 a) der Durchführungsverordnung (EU) 2021/1165

Rechtsbehelf

Gegen den Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR) schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.

Formulare

Formulare/Online-Dienste vorhanden: Ja Formular, kein Onlinedienst

Schriftform erforderlich: Ja

Formlose Antragsstellung möglich: Nein

Persönliches Erscheinen nötig: Nein

Urheber

Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR)

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 25.11.2021
Fachlich freigegeben durch:

Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR)