Landwirtschaftliche Fläche rückwirkend für Ökolandbau anerkennen
Volltext
Wenn Sie ein zertifiziertes Öko-Unternehmen sind und landwirtschaftliche Flächen rückwirkend als ökologische Flächen anerkennen lassen wollen, dann benötigen Sie die Erlaubnis der zuständigen Stelle. Diese überprüft die Erfüllung der gesetzlich vorgegebenen Voraussetzungen.
Verfahrensablauf
Sie beantragen die Ausnahmegenehmigung über ihre Kontrollstelle bei der zuständigen Stelle:
- Formular bei Kontrollstelle anfordern
- Formular ausfüllen und unterschreiben
- an Kontrollstelle senden
- Kontrollstelle prüft und bestätigt Angaben und leitet den Antrag an das Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR) weiter
- TLLLR bescheidet den Antrag und sendet den Bescheid an Unternehmer und Kopie an Kontrollstelle
Ansprechpunkt
Bitte wenden Sie sich an Ihre Kontrollstelle.
Zuständige Stelle
Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR)
Referat 21 / Öko-Kontrolle
Naumburger Straße 98
07743 Jena
Voraussetzungen
Dass die Fläche in den vergangenen Jahren nicht mit im ökologischen Landbau verbotenen Mitteln behandelt worden ist, müssen Sie durch folgende Möglichkeiten nachweisen:
- Teilnahme an einem amtlichen Förderprogramm, welches gewährleistet, dass Mittel, die für die ökologische Produktion nicht zugelassen sind, nicht verwendet wurden oder
- eine Risikoanalyse der Ökokontrollstelle und ggf. einer Bodenanalyse.
Erforderliche Unterlagen
- ausgefüllter Antrag
- ggf. Nachweis über Teilnahme an einem Förderprogramm
- ggf. Luftbilder der Fläche
- ggf. FFN der vergangenen 3 Jahre
- ggf. Pachtvertrag
- ggf. Ackerschlagkartei
- ggf Laboranalyse des Bodens
Kosten
Der Bescheid ist kostenpflichtig gemäß der Thüringer Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft (ThürVwKostOMIL) .
- je Hektar 20,- Euro, jedoch mindestens 75,- Euro
Frist
Es gibt keine Fristen zu beachten.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer beträgt 4 bis 8 Wochen.
Rechtsgrundlage(n)
- Art. 10 Absatz 3 Verordnung (EU) Nr. 2018/848
- Art. 1 Durchführungsverordnung (EU) 2020/464
Rechtsbehelf
Gegen den Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR), Naumburger Straße 98, 07743 Jena schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.
Formulare
Formulare/Online-Dienste vorhanden: Ja Formular, kein Onlinedienst
Schriftform erforderlich: Ja
Formlose Antragsstellung möglich: Nein
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Urheber
Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR)
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch:
Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR)