Ausnahmegenehmigung Eingriff an Öko-Tieren beantragen

Volltext

Wenn Sie ein zertifiziertes Öko-Unternehmen sind und Eingriffe an Ihren Tieren (E ntfernung der Hornknospen bei Kälbern, Schwänze kupieren von Lämmern) vornehmen möchten, dann benötigen Sie vor dem Eingriff die Erlaubnis der zuständigen Stelle. Diese überprüft die Erfüllung der gesetzlich vorgegebenen Voraussetzungen.

Verfahrensablauf

Sie beantragen die Ausnahmegenehmigung über ihre Kontrollstelle bei der zuständigen Stelle:

  • Formular bei Kontrollstelle anfordern
  • Formular ausfüllen und unterschreiben
  • an Kontrollstelle senden
  • Kontrollstelle prüft und bestätigt Angaben und leitet Antrag an das Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR) weiter
  • TLLLR bescheidet Antrag und sendet Bescheid an Unternehmer und Kopie an Kontrollstelle

Ansprechpunkt

Bitte wenden Sie sich an Ihre Kontrollstelle.

Zuständige Stelle

Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR)

Referat 21 / Öko-Kontrolle

Naumburger Straße 98
07743 Jena

Voraussetzungen

  • Eingriffe müssen begründet werden (Verbesserung der Gesundheit, des Wohlbefindens oder der Hygienebedingungen der Tiere oder wenn die Arbeitssicherheit anderenfalls gefährdet wäre)
  • Eingriffe müssen von qualifiziertem Personal durchgeführt werden
  • jegliches Leid der Tiere ist auf ein Minimum zu begrenzen, indem angemessene Beruhigungs-, Betäubungs (Lokalanästhesie)- und langwirkende Schmerzmittel verabreicht werden
  • Eingriff darf nur im angemessenen Alter vorgenommen werden (Enthornung Kälber höchsten 6 Wochen alt, kupieren Lämmer höchstens 8 Tage alt)

Erforderliche Unterlagen

  • ausgefüllter Antrag
  • ggf. Bescheinigung Tierarzt

Kosten

Der Bescheid ist kostenpflichtig gemäß der Thüringer Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft (ThürVwKostOMIL).

  • Entfernung der Hornknospen je Tier 3,- Euro, jedoch mindestens 75,- Euro
  • sonstige Eingriffe je Tier 1,- Euro, jedoch mindestens 75,- Euro


Frist

Rechtzeitig mit Geburtsplanung (zur Entfernung der Hornknospen dürfen Kälber höchsten 6 Wochen alt  / beim kupieren Lämmer höchstens 8 Tage alt sein)

Bearbeitungsdauer

4 bis 8 Wochen

Rechtsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

Gegen den Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum, Naumburger Straße 98, 07743 Jena schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.

Formulare

Formulare/Online-Dienste vorhanden: Ja Formular, kein Onlinedienst

Schriftform erforderlich: Ja

Formlose Antragsstellung möglich: Nein

Persönliches Erscheinen nötig: Nein

Urheber

Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR)

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 24.11.2021
Fachlich freigegeben durch:

Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR)