Änderung eines Zuchtprogramms mitteilen

Angedachte Änderungen an Ihrem genehmigten Zuchtprogramm müssen Sie gegenüber der zuständigen Behörde anzeigen. Nehmen Sie dabei Bezug auf die Ihnen erteilte Zuchtgenehmigung.

Stellen Sie deutlich heraus, an welchen Punkten des Zuchtprogramms sie Änderungen vornehmen möchten.

Ihre Änderungen können Sie schriftlich oder – falls möglich – online bei der zuständigen Behörde einreichen, die diese dann prüft. Erhebt die Behörde bis 90 Tage nach Ihrer Einreichung keine Einwände, gelten Ihre Änderungen als anerkannt.

Als Zuchtverband oder -unternehmen müssen Sie bei Änderungen an Zuchtprogrammen auch Sorge dafür tragen, die Betriebe, die an ihren Programmen teilnehmen, rechtzeitig und transparent über die Änderungen zu informieren, sobald diese anerkannt sind.

Ansprechpunkt

Bitte wenden Sie sich an das Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR).

Erforderliche Unterlagen

  • Genehmigung des bestehenden Zuchtprogramms, an dem Änderungen vorgenommen werden sollen.

Kosten

Es fallen keine Kosten an.

Rechtsgrundlage(n)

Hinweise (Besonderheiten)

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

Voraussetzungen

  • Sie führen als Zuchtverband oder Zuchtunternehmen ein genehmigtes Zuchtproramm durch.

Bearbeitungsdauer

  • 1 — 90 Tag(e)

Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 14.01.2026
Fachlich freigegeben durch:

Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Landwirtschaft und Ländlichen Raum