Informationen zur Erstellung externer Alarm- und Gefahrenabwehrpläne vor Änderungen bei störfallrelevanten Betriebsbereiche übermitteln
Wenn Sie einen Betriebsbereich der oberen Klasse in Betrieb nehmen möchten, müssen sie der zuständigen Behörde die erforderlichen Informationen zur Erstellung externer Alarm- und Gefahrenabwehrpläne vorher übermitteln.
Die Informationen werden von der zuständigen Katastrophenschutzbehörde für die Erstellung von Notfallplänen benötigt.
In Thüringen sind die immissionsschutzrechtlichen Überwachungsbehörden zuständig.
Ansprechpunkt
Bitte wenden Sie sich an die zuständige immissionsschutzrechtliche Überwachungsbehörde.
Erforderliche Unterlagen
Erforderliche Informationen zur Erstellung externer Alarm- und Gefahrenpläne.
Kosten
Es fallen keine Kosten an.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise (Besonderheiten)
Wenn Sie die Informationen nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig übermitteln, begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit.
Verfahrensablauf
- Sie reichen die erforderlichen Informationen bei der zuständigen Behörde ein.
- Die zuständige Behörde nimmt Ihre Informationen entgegen und prüft sie.
-
Falls weitere Informationen benötigt werden, kommt die Behörde auf Sie zu.
Voraussetzungen
- Sie sind Betreiber eines Betriebsbereichs der oberen Klasse
-
Sie wollen eine störfallrelevante Änderung an Ihrem Betriebsbereich durchführen.
Bearbeitungsdauer
Es gibt keine gesetzliche Bearbeitungsdauer.
Urheber
Zuständige Stelle
zuständige immissionsschutzrechtliche Überwachungsbehörde
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch:
Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz
Rechtsbehelf
Keiner. Bei der Verwaltungsleistung handelt es sich um einen Realakt, gegen den kein Rechtsbehelf möglich ist.