Einstellung des störfallrelevanten Betriebs, eines Betriebsbereichs oder einer Anlage des Betriebsbereichs anzeigen

Ihr Wohnort

Wenn Sie den Betrieb, den Betriebsbereich oder eine Anlage des Betriebsbereichs nach der Störfall-Verordnung einstellen möchten, müssen Sie dies der zuständigen Stelle vorher anzeigen.    

Wenn Sie diese Angaben der zuständigen Behörde schon im Rahmen eines Anzeigeverfahrens vorgelegt haben, bedarf es keiner gesonderte Anzeige mehr.

Ansprechpunkt

Bitte wenden Sie sich an die zuständige immissionsschutzrechtliche Überwachungsbehörde.

Erforderliche Unterlagen

Vollständige Anzeige

Kosten

Es fallen keine Kosten an.

Frist

Sie müssen die Anzeige mindestens einen Monat vor der Einstellung bei der zuständigen Behörde einreichen.

Rechtsgrundlage(n)

Hinweise (Besonderheiten)

Sie handeln ordnungswidrig, wenn Sie die Einstellung des Betriebs, des Betriebsbereichs oder einer Anlage des Betriebsbereichs nach Störfall-Verordnung nicht, nicht richtig, nicht vollständig, nicht in der vorgeschriebenen Weise oder nicht rechtzeitig anzeigen.

Verfahrensablauf

  • Sie reichen die vollständige Anzeige bei der für Sie zuständigen Behörde schriftlich ein.
  • Die Behörde prüft Ihre Anzeige.
  • Bei Rückfragen müssen Sie der Behörde gegebenenfalls weitere Informationen bereitstellen.
  • Wenn eine Ordnungswidrigkeit vorliegt, entscheidet die zuständige Behörde über die Einleitung eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens.

Voraussetzungen

Sie möchten den Betrieb, den Betriebsbereich oder eine Anlage des Betriebsbereichs nach der Störfall-Verordnung einstellen.

Bearbeitungsdauer

Es gibt keine gesetzliche Bearbeitungsdauer.

Urheber

Zuständige Stelle

zuständige immissionsschutzrechtliche Überwachungsbehörde

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 08.01.2026
Fachlich freigegeben durch:

Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz

Rechtsbehelf

Keiner. Bei der Verwaltungsleistung handelt es sich um einen Realakt, gegen den kein Rechtsbehelf möglich ist.