Sortenschutz beantragen

Wenn Sie eine neue Pflanzensorte gezüchtet oder entdeckt haben, können Sie beim Bundessortenamt (BSA) den Sortenschutz beantragen. Der Sortenschutz ist ein dem Patent vergleichbares Ausschließlichkeitsrecht und schützt das geistige Eigentum an Pflanzenzüchtungen.

Eine Pflanzensorte ist schutzfähig, wenn sie eine Sortenbezeichnung besitzt, die eingetragen werden kann. Darüber hinaus muss sie:

  • sich von anderen Pflanzensorten unterscheiden,
  • homogen,
  • beständig und
  • neu sein.

Das BSA prüft auf Ihren Antrag hin, ob alle diese Bedingungen erfüllt sind.

Erhalten Sie den Sortenschutz, sind nur Sie berechtigt, Pflanzen, Pflanzenteile oder Samen der geschützten Sorte zu gewerblichen Zwecken:

  • in Verkehr zu bringen,
  • zu erzeugen,
  • einzuführen und
  • aufzubewahren.

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag
  • Technischer Fragebogen (im Antragsformular enthalten)
  • Vollmacht, wenn eine verfahrensvertretende Person oder bevollmächtigte Person bestellt wird

Kosten

  • Die Höhe der Prüfgebühr ist abhängig von der Pflanzenart, der die Sorte angehört.

    Gebühr: Mindestens 1760,00 EUR, höchstens 6060,00 EUR. (Vorkasse: nein)

  • Für bereits geschützte Sorten entsteht eine Jahresgebühr. Die Höhe der Jahresgebühr ist abhängig von der Dauer des bestehenden Sortenschutzes und von der Artengruppe, der die jeweilige Sorte angehört.

    Gebühr: Mindestens 100,00 EUR, höchstens 1100,00 EUR. (Vorkasse: nein)

Rechtsgrundlage(n)

Verfahrensablauf

Sie können Ihren Antrag auf Erteilung auf Sortenschutz online, per Post oder per Fax beim BSA einreichen.

Online:

  • Gehen Sie auf die Internetseite des BSA und füllen Sie das Antragsformular aus.
  • Um das Formular nutzen zu können, benötigen Sie
    • Ihre Züchternummer (wird im Blatt für Sortenwesen veröffentlicht) und
    • ein Passwort (wird auf Anforderung vergeben).
  • Senden Sie den Antrag online ab.

Per Post oder per Fax:

  • Alternativ können Sie die Formulare nach dem Ausfüllen ausdrucken, unterschreiben und per Post oder Fax an das BSA schicken.

Voraussetzungen

  • Sie können den  Sortenschutz nur beantragen, wenn:
    • Sie oder Ihr Unternehmen in Deutschland wohnen oder hier Ihren Sitz haben.
    • Sie oder Ihr Unternehmen aus einem anderen Land kommen sowie einen Vertrag mit Deutschland haben oder Mitglied in einem Verband sind.
    • Sie aus einem anderen Land kommen, in welchem deutschen Staatsbürgerinnen und Staatsbürgern ähnliche Rechte zugestanden werden.
  • Wenn Sie in keinem Vertragsland wohnen oder Ihren Sitz haben, können Sie nur Ihre und Rechte geltend machen, wenn Sie eine Vertreterin oder einen Vertreter in einem Vertragsland haben.
  • Sie können den Antrag beim Bundessortenamt nur stellen, wenn Sie die Sorte selbst gezüchtet oder entdeckt haben. Wenn Sie eine Rechtsnachfolgerin oder einen Rechtsnachfolger haben, ist auch diese Person antragsberechtigt.
  •  Die Sorte muss unterscheidbar, homogen, beständig, neu und durch eine eintragbare Sortenbezeichnung bezeichnet sein.

Bearbeitungsdauer

  • 1 — 3 Jahr(e)
    • In die Bearbeitungsdauer ist die Prüfung bereits mit einberechnet.

Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 17.06.2025
Fachlich freigegeben durch:

Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH)

Onlinedienste

Rechtsbehelf

  • Widerspruch
  • Verwaltungsgerichtliche Klage