Liegenschaftsvermessung Beratung (z. B. Grundstücksvermessung)
Volltext
Durch die Inanspruchnahme einer Beratung zu einer Liegenschaftsvermessung kann z. B. ein Grundstückseigentümer Informationen zum technischen und verfahrensrechtlichen Ablauf einer Liegenschaftsvermessung sowie zum Kostenaspekt einholen.
Ansprechpunkt
Die Beratung zu einer Liegenschaftsvermessung führen die für das Gebiet des Freistaates Thüringen zugelassenen Öffentlich bestellten Vermessungsingenieuren (ÖbVI) durch.
Eine ÖbVI-Übersicht ist nachfolgend - auf den Internetseiten des Thüringer Landesamtes für Bodenmanagement und Geoinformation (TLBG) - unter "Zusätzliche Kontaktverzeichnisse zum Download" (-> PDF "Verzeichnis der Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure in Thüringen") zu finden:
Erforderliche Unterlagen
Zur Bearbeitung des Antrags ist Folgendes erforderlich:
- Angaben zum betroffenen Flurstück (Gemarkung, Flur, Flurstücksnummer, ggf. postalische Anschrift)
Kosten
Die Beratung zu einer Liegenschaftsvermessung durch einen Öffentlich bestellten Vermessungsingenieurs (ÖbVI) ist grundsätzlich kostenfrei. Übersteigt der Umfang der Beratung das übliche Maß können ggf. Kosten (Gebühren) entstehen. Diese richten sich nach dem Kostenverzeichnis zur Thüringer Verwaltungskostenordnung für das amtliche Vermessungswesen (ThürVwKostOVerm).
Frist
keine
Rechtsgrundlage(n)
Urheber
Thüringer Landesamt für Vermessung und Geoinformation (TLBG)
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch:
Thüringer Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation (TLBG)