Bei Verwarnungs- und Bußgeldern im Straßenverkehr der oder dem Beschuldigten die Anhörung gewähren
Wenn Sie per Anschreiben darüber informiert worden sind, dass Sie eine Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr begangen haben sollen, wird Ihnen dort auch mitgeteilt, dass Sie die Anhörung nutzen können.
Damit wird Ihnen die Gelegenheit gegeben, sich zu der Beschuldigung zu äußern und zum Beispiel die Angaben der Behörde zu widerlegen.
Es besteht keine Verpflichtung, die Anhörung zu nutzen.
Verfahrensablauf
- Die zuständige Behörde sendet Ihnen die Mitteilung zu, dass Sie eine Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr begangen haben sollen.
- In dem Schreiben werden Sie darüber informiert, dass Sie sich zu dem Vorwurf äußern können.
- Sie können Ihre Angaben schriftlich auf dem Anhörungsbogen oder online machen.
- Wenn Sie die Angaben schriftlich machen möchten, füllen Sie die Felder auf dem Anhörungsbogen aus und senden ihn anschließend per Post an die zuständige Behörde.
- Wenn Sie die Angaben online machen möchten, folgen Sie dem in dem Schreiben angegebenen Link und geben Sie dort den im Schreiben genannten Zugangscode ein. Anschließend füllen Sie die geforderten Felder aus und drücken auf den Button „Absenden“.
- Nach Prüfung Ihrer Angaben informiert Sie die Behörde, ob der Vorwurf bestehen bleibt.
Ansprechpunkt
Bitte wenden Sie sich an die zuständige Ordnungsbehörde Ihrer Gemeinde, die als Bußgeldbehörde tätig ist, oder die Zentrale Bußgeldstelle der Thüringer Polizei, für Verkehrsverstöße, die durch die Polizei festgestellt werden.
Voraussetzungen
- Ihnen wird eine Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr vorgeworfen
Erforderliche Unterlagen
- Anhörungsbogen
- Alternativ: Anschreiben mit dem Aktenzeichen sowie dem Zugangscode, falls Sie die Anhörung online nutzen möchten
Kosten
Es fallen keine Kosten an.
Für Thüringen gilt:
Für eine Anhörung fallen keine Kosten an. Wird eine Verwarnung mit Verwarnungsgeld ausgesprochen, ist nur die Höhe des Verwarnungsgeldes zu bezahlen. Zusätzliche Gebühren oder Auslagen fallen nicht an.
Wird ein Bußgeldbescheid erlassen, sind zusätzlich zum Bußgeld noch Gebühren und Auslagen zu bezahlen.
Frist
Es gibt keine Frist.
Für Thüringen gilt:
- Ein Anhörbogen sollte möglichst innerhalb einer Frist von zwei Wochen an die zuständige Behörde zurückgesandt werden.
- Ein Verwarnungsgeld kann entweder sofort vor Ort bei einer Verkehrskontrolle bezahlt werden oder innerhalb einer Frist, die eine Woche betragen soll.
- Wird ein Bußgeldbescheid erlassen, beträgt die Zahlungsfrist zwei Wochen ab dem Datum der Zustellung mittels Postzustellungsurkunde.
- Gegen einen Bußgeldbescheid kann innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung schriftlich oder zur Niederschrift bei der zuständigen Behörde, die den Bußgeldbescheid erlassen hat, Einspruch eingelegt werden. Wird dies nicht getan, ist der Bußgeldbescheid rechtskräftig und das Bußgeld zu zahlen.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
- Einspruch
Formulare
Formulare vorhanden: ja
Schriftform erforderlich: nein
Formlose Antragsstellung möglich: nein
Persönliches Erscheinen nötig: nein
Online-Dienste vorhanden: nein
Für Thüringen gilt:
Schriftform erforderlich: optional / auch online möglich
Online-Dienste vorhanden: je nach zuständiger Behörde kann ein Onlinedienst vorhanden sein
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch:
Thüringer Ministerium für Inneres, Kommunales und Landesentwicklung
Urheber
Zuständige Ordnungsbehörde
Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal