Tod eines gefährlichen Tieres mitteilen
Der Tod eines gefährlichen Tieres muss von Ihnen als Tierhalter der zuständigen Behörde gemeldet werden. Diese Meldung ist wichtig, um die ordnungsgemäße Dokumentation der Tierhaltung sicherzustellen und Missverständnisse bei zukünftigen Überprüfungen zu vermeiden. Bitte beachten Sie, dass diese Mitteilungspflicht unabhängig von anderen Anzeigepflichten besteht, die beispielsweise bei einem Halterwechsel oder dem Verlust des Tieres erforderlich sind.
Ansprechpunkt
Bitte wenden Sie sich an Ihre Stadt oder Gemeinde.
Erforderliche Unterlagen
- Angaben zum Tier (Art, gegebenenfalls Transponder-Nr., Art der Gefährlichkeit)
- Sterbedatum
- Gegebenenfalls Nachweis (zum Beispiel tierärztliche Bescheinigung, Foto, Entsorgungsnachweis)
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Angaben zur Entsorgung (Tierkörperbeseitigungspflicht beachten!)
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
- Melden Sie den Tod Ihres giftigen Tieres schriftlich oder elektronisch bei der zuständigen Behörde.
- Sie erhalten eine Bestätigung der Meldung von der Behörde.
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Bei Unklarheiten wird die Behörde Rückfragen an Sie stellen. Bitte beantworten Sie diese zeitnah.
Urheber
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch:
Thüringer Ministerium für Inneres, Kommunales und Landesentwicklung