Wechsel des Haltungsorts gefährlicher Tiere mitteilen

Sie sind verpflichtet, die Haltung eines gefährlichen Tieres innerhalb einer Woche der zuständigen Behörde Ihres neuen Wohnorts zu melden. Diese Meldung hilft dabei, mögliche Gefahren zu verhindern und ermöglicht es den Behörden, die Tierhaltung zu überwachen.

Ansprechpunkt

Bitte wenden Sie sich an Ihre Stadt oder Gemeinde.

Erforderliche Unterlagen

  • Angaben zum Tier (Art, Gefährlichkeitskategorie, gegebenenfalls Anzahl)
  • Neue Adresse des Halters
  • Gebenenfalls Kopie der bisherigen Erlaubnis
  • Nachweis der elektronischen Kennzeichnung bei gefährlichen Hunden
     

Rechtsgrundlage(n)

Hinweise (Besonderheiten)

  • Die Unterlassung oder verspätete Meldung stellt eine Ordnungswidrigkeit dar.
  • Auch bei Halterwechsel ist eine Anzeige notwendig.
  • Die Meldepflicht gilt unabhängig von der Erlaubniserteilung.

Verfahrensablauf

  • Sie müssen innerhalb einer Woche nach Ihrem Umzug die Haltung Ihres gefährlichen Tieres bei der Gemeinde Ihres neuen Wohnorts mitteilen.
  • Die zuständige Behörde prüft Ihre Anzeige und kann bei Bedarf weitere Informationen von Ihnen anfordern.
  • Sie erhalten eine Rückmeldung von der Behörde, ob weitere Maßnahmen erforderlich sind.
  • Falls zusätzliche Unterlagen benötigt werden, reichen Sie diese bitte umgehend ein.
  • Bei Fragen oder Unsicherheiten wenden Sie sich direkt an die zuständige Behörde Ihres neuen Wohnorts.

Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 27.11.2025
Fachlich freigegeben durch:

Thüringer Ministerium für Inneres, Kommunales und Landeswicklung