Abhandenkommen gefährlicher Tiere mitteilen

Wenn Ihr gefährliches Tier abhandenkommt, müssen Sie dies unverzüglich der zuständigen Behörde melden. Dies ist wichtig, um schnell Maßnahmen zu ergreifen, die die öffentliche Sicherheit gewährleisten.

Ansprechpunkt

Bitte wenden Sie sich an Ihre Stadt oder Gemeinde.

Erforderliche Unterlagen

  • Angaben zum Tier (Art, Anzahl, Gefährlichkeitskategorie)
  • Angaben zum letzten bekannten Aufenthaltsort
  • Zeitpunkt des Abhandenkommens
  • Angaben zur Person des Halters / der meldenden Person
     

Rechtsgrundlage(n)

Hinweise (Besonderheiten)

  • Auch Personen, denen das Tier zur Obhut überlassen wurde, sind meldepflichtig.
  • Eine unterlassene oder verspätete Meldung stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einer Geldbuße belegt werden.
  • Falls Gefahr für die Bevölkerung besteht, können durch die Behörde zusätzliche Maßnahmen angeordnet werden.

Verfahrensablauf

  • Sie melden den Verlust des Tiers unverzüglich der zuständigen Behörde.
  • Die Behörde bestätigt Ihnen den Eingang Ihrer Verlustmeldung.
  • Falls erforderlich, informiert die Behörde Sie über weitere Schritte, die Sie unternehmen müssen.

Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 27.11.2025
Fachlich freigegeben durch:

Thüringer Ministerium für Inneres, Kommunales und Landesentwicklung