Beamtenrechtliche Krankenfürsorge (Beihilfe) beantragen

Um finanzielle Unterstützung bei medizinischen Kosten zu bekommen, stellen Sie bitte einen Antrag und fügen die Belege hinzu. Für Pflegeaufwendungen benötigen Sie außerdem die Anlage ‚Pflege‘.

Ansprechpunkt

Thüringer Landesamt für Finanzen

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf individuelle Beihilfe
  • Belege zum Antrag
  • bei Pflegeaufwendungen: Anlage „Pflege“ zum Antrag
  • Belege über Ihre Ausgaben für Pflegeleistungen

Kosten

Es fallen keine Kosten an.

Rechtsgrundlage(n)

Verfahrensablauf

Wenn Sie den Antrag online stellen wollen:

  • Rufen Sie die Internetseite der Beihilfestelle im Thüringer Landesamt für Finanzen (TLF) auf. Der dortige Link führt Sie zur Anmeldung über BUND-ID.
  • Rufen Sie danach den Antrag auf Beihilfe oder den Beihilfekurzantrag auf. In der Folge werden Sie Schritt für Schritt durch den Antrag geführt und es werden die benötigten Belege angegeben.
  • Die Beihilfestelle im TLF prüft Ihren Antrag mit den Belegen. 
  • Sie erhalten einen Beihilfebescheid und die Beihilfe wird Ihnen auf das Bezügekonto überwiesen.

Wenn Sie den Antrag per Post stellen möchten:

  • Laden Sie das Formular "Antrag auf Beihilfe", Formular Beihilfekurzantrag und ggf. die „Anlage Pflege“ über den „Zentralen Thüringer Formularservice“ herunter.
  • Füllen Sie den Antrag vollständig aus, fügen Sie die notwendigen Belege/ Nachweise bei und senden Sie alle Unterlagen an die Beihilfestelle im TLF.
  • Die weiteren Schritte entsprechen dem Verfahren beim Online-Antrag.
  • Die Belege aus dem Antrag in Papierform werden nicht zurück an die Antragsteller gesendet.

Voraussetzungen

Sie müssen eine Beihilfeberechtigung zum Freistaat Thüringen haben (z.B. Beamte, Richter, Hochschullehrer)

Bearbeitungsdauer

Den aktuellen Bearbeitungsstand können Sie auf der Internetseite der Beihilfestelle tagesaktuell einsehen. 



Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 30.10.2025
Fachlich freigegeben durch:

Thüringer Ministerium für Finanzen

Rechtsbehelf

  • Widerspruch (Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch erheben, finden Sie im Bescheid über Ihren Antrag auf individuelle Beihilfe in der Rechtsbehelfsbelehrung.)
  • Klage vor dem Verwaltungsgericht gegen den Widerspruchsbescheid
     

Urheber

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