Verlegung oder Änderung von Telekommunikationslinien in Verkehrswegen beantragen
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Volltext
Sie sind Eigentümer oder Betreiber öffentlicher Telekommunikationsnetze oder öffentlichen Zwecken dienenden Telekommunikationslinien und möchten Telekommunikationsleitungen in öffentlichen Straßen verlegen oder ändern? Hierzu benötigen Sie die schriftliche oder elektronische Zustimmung des Trägers der Wegebaulast. Hierfür können Sie einen Antrag in schriftlicher oder elektronischer Form vor Realisierung der Baumaßnahme vorlegen.
Der Antrag muss folgende Angaben enthalten:
- konkreter Standort der Leitungsverlegung, insbesondere welche Straße und Straßenbestandteile betroffen sind (unter Angabe des Netzknotens und der Kilometrierung)
- Verlegeart
- Verlegetiefe
Haben Sie einen vollständigen Antrag vorgelegt und stimmt der Straßenbaulastträger nach Prüfung der Antragsunterlagen der Verlegung oder Änderung zu, erteilt es die Zustimmung per Bescheid. Im Zuge dessen sind Sie verpflichtet, die Verwaltungskosten zu tragen.
Unter bestimmten Voraussetzungen gilt die Zustimmung nach Ablauf einer Frist von 3 Monaten nach Eingang des vollständigen Antrags als erteilt. Bei nur geringfügigen baulichen Maßnahmen, die dem Träger der Wegebaulast vollständig angezeigt werden, gilt die Zustimmung als erteilt, wenn der Wegebaulastträger nicht innerhalb 1 Monats auffordert, einen entsprechenden Antrag zu stellen.
Verfahrensablauf
- Sie beantragen als Eigentümer oder Betreiber öffentlicher Telekommunikationsnetze oder öffentlichen Zwecken dienenden Telekommunikationslinien unter Vorlage vollständiger Antragsunterlagen die Zustimmung zur Leitungsverlegung in der öffentlichen Straße.
- Der Wegebaulastträger prüft den Antrag und erteilt gegebenenfalls unter Auflagen und Hinweisen die Zustimmung per Bescheid nach Telekommunikationsgesetz (TKG).
- Unter bestimmten Voraussetzungen ist eine Abstimmung in einem Vor-Ort-Termin vor der Bescheidausstellung notwendig.
- Unter bestimmten Voraussetzungen kann auch eine Genehmigungsfiktion greifen, das heißt, die Zustimmung gilt nach Ablauf einer Frist von 3 Monaten als erteilt.
- Der Antragsteller ist verpflichtet, die Verwaltungskosten zu tragen.
Ansprechpunkt
Bitte wenden Sie sich an den zuständigen kommunalen Baulastträger.
Spezielle Hinweise für Bundes- und Landesstraßen
Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr
Voraussetzungen
Der Antragssteller muss Eigentümer oder Betreiber eines öffentlichen Telekommunikationsnetzes oder einer öffentlichen Zwecken dienenden Telekommunikationslinie sein. Die bauliche Umsetzung für die Verlegung oder Änderung der Telekommunikationslinie erfolgt in einer öffentlichen Straße.
Erforderliche Unterlagen
- Antrag in schriftlicher oder elektronischer Form
- Antrag muss Angaben zum Standort der Verlegung oder Änderung von Telekommunikationsleitungen haben, insbesondere welche Straße und Straßenbestandteile betroffen sind, unter Angabe des Netzknotens und der Kilometrierung.
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Antrag muss genaue Angaben zum Vorhaben enthalten, d. h. was soll gemacht werden, welche Leitung soll verlegt werden (Angaben zur Verlegeart, Anzahl, Dimensionierung, genaue Lage einschl. Verlegetiefe, Start-/Zielgrube, Neuverlegung/Einziehtrasse,...).
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Dem Antrag ist ein Trassenplan im Regelfall mit einem Maßstab 1:1000 beizufügen.
Kosten
Es entstehen Verwaltungskosten nach dem Thüringer Verwaltungskostengesetz (ThürVwKostG) und der Thüringer-Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft (ThürVwKostOMIL).
Frist
Der Antrag ist mindestens 4 Wochen vor Beginn der Baumaßnahme zu stellen.
Bearbeitungsdauer
- 2 — 4 Woche(n)
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Widerspruch
Formulare
Einige Behörden stellen auf ihren Internetseiten Antragsformulare zur Verfügung oder bieten einen Online-Dienst an.
Schriftform erforderlich: ja
Formlose Antragsstellung möglich: ja
Persönliches Erscheinen nötig: nein
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch:
Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr