Verpflichtungserklärung gemäß § 68 Aufenthaltsgesetz (AufenthG)
Mit der Abgabe einer Verpflichtungserklärung verpflichtet sich eine dritte Person gegenüber einer Ausländerbehörde oder einer Auslandsvertretung, für die Kosten des Lebensunterhaltes eines Ausländers aufzukommen, um diesem zu einem Aufenthalt in Deutschland zu verhelfen, sofern der Ausländer selbst nicht über ausreichende Mittel verfügt.
Der Verpflichtungsgeber kann eine natürliche oder juristische Person sein (z.B. Unternehmen, karitativer Verband).
Bei Eintritt des Verpflichtungsfalles sind sämtliche öffentliche Mittel zu erstatten, die für den Lebensunterhalt des Ausländers einschließlich der Versorgung mit Wohnraum und der Versorgung im Krankheitsfall und bei Pflegebedürftigkeit aufgewendet werden. Damit verbunden sind regelmäßig auch die Ausreisekosten oder ggf. Abschiebungskosten.
Die Verpflichtungserklärung stellt keine Verpflichtung gegenüber dem eingeladenen Ausländer dar. Die Verpflichtungserklärung ermöglicht es staatlichen Stellen, den Verpflichtungsgeber finanziell in Anspruch zu nehmen, falls wegen des Aufenthalts des Ausländers Kosten entstehen, die nicht auf Beitragsleistungen beruhen (beispielsweise Sozialhilfekosten, nicht aber Rente oder Arbeitslosengeld, wenn der Ausländer dafür Beiträge bezahlt hat).
Ansprechpunkt
Ansprechpartner ist die Ausländerbehörde des Landkreises oder der kreisfreien Stadt in Thüringen, die für den vorgesehenen Aufenthaltsort des Ausländers zuständig ist. Eine Terminvereinbarung ist in der Regel erforderlich.
Erforderliche Unterlagen
- Identitätsnachweise
- Einkommensnachweise (z. B. Gehaltsbescheinigungen, Sparbücher mit Sperrvermerk, Bankbürgschaften)
Ausländerwesen LK Saalfeld-Rudolstadt Formulare
- Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis (PDF, 611 kB)
- Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis EU (PDF, 22 kB)
- Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis humanitär - § 24 AufenthG (PDF, 28 kB)
- Antrag auf Erteilung und Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis für Kinder - § 24 AufenthG (PDF, 24 kB)
- Antrag auf Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis (PDF, 30 kB)
- Antrag auf Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis humanitär - § 24 AufenthG (PDF, 28 kB)
- Antrag Verpflichtungerklärung (PDF, 250 kB)
- Bescheinigung Nettoeinkommen Selbstständige (PDF, 439 kB)
- DATENSCHUTZ Aufenthaltsrecht und Einbürgerung Artikel 13 und 14 DS-GVO (PDF, 58 kB)
- Wohnraumbescheinigung (PDF, 203 kB)
Kosten
Es fallen Gebühren gemäß der Aufenthaltsverordnung in Höhe von 29,- Euro an.
Rechtsgrundlage(n)
Urheber
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch:
Thüringer Ministerium für Migration, Justiz und Verbraucherschut z