Genehmigung für den Betrieb oder die wesentliche Änderung des Betriebes einer technischen Röntgeneinrichtung beantragen
Volltext
Für den Betrieb oder die wesentliche Änderung des Betriebs einer genehmigungsbedürftigen technischen Röntgeneinrichtung benötigen Sie eine Genehmigung. Wenn Sie diese beantragen, prüft die Behörde Ihre eingereichten Unterlagen. Sind alle Vorrausetzungen erfüllt, erhalten Sie eine Genehmigung.
Ansprechpunkt
Bitte wenden Sie sich an das Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz (TLUBN) – Abteilung 6 – Referat 63.
Erforderliche Unterlagen
- vollständig ausgefüllter und unterschriebener Antrag
- Pläne, Zeichnungen und Beschreibungen, die zur Prüfung der Genehmigungsvoraussetzungen erforderlich sind
-
Angaben, die es ermöglichen zu prüfen, ob
- die für eine sichere Ausführung der Tätigkeit notwendige Anzahl von Strahlenschutzbeauftragten bestellt ist und ihnen die für die Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlichen Befugnisse eingeräumt sind,
- gewährleistet ist, dass die Ausrüstung vorhanden und Maßnahmen getroffen sind, die nach dem Stand der Technik erforderlich sind, damit die Schutzvorschriften eingehalten werden,
- Angaben, die es ermöglichen zu prüfen, ob die Strahlenschutzbeauftragten zuverlässig sind und sie die erforderliche Fachkunde im Strahlenschutz besitzen
-
ein Exemplar einer Strahlenschutzanweisung, wenn der Erlass einer Strahlenschutzanweisung erforderlich ist, das heißt insbesondere:
- Nachweis der Fachkunde im Strahlenschutz inklusive Aktualisierungsnachweis
- Bescheinigung und Prüfbericht über Strahlenschutzprüfung des Gerätes durch eine sachverständige Person oder eine Sachverständigenorganisation
- Bauartzulassungsschein mit Stückprüfungsbestätigung oder CE-Konformitätsbescheinigung
- Nachweise über Kenntnisse im Strahlenschutz zum eingesetzten Personal inklusive Aktualisierungen dieser Nachweise
Kosten
- Die Kosten richten sich nach Gerät, Einsatzzweck und -ort.
Gebühr: Mindestens 50,00 EUR, höchstens 1000,00 EUR. (Vorkasse: nein)
Frist
Sie müssen die Genehmigung beantragen, bevor Sie die Röntgeneinrichtung in Betrieb nehmen.
Rechtsgrundlage(n)
Formulare
Verfahrensablauf
- Sie stellen den Antrag bei der zuständigen Behörde.
- Es erfolgt eine Prüfung auf inhaltliche und fachliche Vollständigkeit der eingereichten Unterlagen.
- Sofern Unterlagen oder Angaben fehlen, werden diese seitens der Behörde nachgefordert.
- Liegen alle Unterlagen beziehungsweise Angaben vor, erhalten Sie im Ergebnis die Entscheidung in Form eines Bescheides.
Voraussetzungen
-
Es liegen keine Tatsachen vor, aus denen sich Bedenken gegen die Zuverlässigkeit des Strahlenschutzverantwortlichen ergeben oder gegen die der Personen, die die Aufgaben des Strahlenschutzverantwortlichen wahrnehmen.
- und: der Nachweis der Fachkunde liegt – falls erforderlich – vor.
- Die für eine sichere Ausführung der Tätigkeit notwendige Anzahl von Strahlenschutzbeauftragten ist bestellt und ihnen sind die für die Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlichen Befugnisse eingeräumt.
- Es ist gewährleistet ist, dass die tätigen Personen das notwendige Wissen und die notwendigen Fertigkeiten im Hinblick auf die mögliche Strahlengefährdung und die anzuwendenden Schutzmaßnahmen besitzen.
- Das für die sichere Ausführung der Tätigkeit notwendige Personal ist vorhanden.
- Die Ausrüstungen sind vorhanden und die Schutzvorschriften werden eingehalten.
- Es handelt sich um eine gerechtfertigte Tätigkeitsart und dieser stehen keine sonstigen öffentlich-rechtlichen Vorschriften entgegen.
Bearbeitungsdauer
- 2 — 4 Woche(n)
- Je nach Umfang des Antrags und Vollständigkeit der Unterlagen
Urheber
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch:
Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz
Rechtsbehelf
- Klage vor dem Verwaltungsgericht