EU-Bescheinigung nach Berufsanerkennungsrichtlinie beantragen
Volltext
Wenn Sie bestimmte Dienstleistungen in einem EUMitgliedstaat erbringen oder sich dort niederlassen möchten, müssen Sie in einigen Mitgliedstaaten unter anderem die sogenannte EU-Bescheinigung vorlegen. Mit dieser Bescheinigung weisen Sie nach, dass Sie diese Dienstleistung in Deutschland rechtmäßig und dauerhaft erbringen. Sofern Sie
bzw. Ihr Unternehmen Mitglied einer Kammer (beispielsweise Handwerkskammer) sind, ist diese für Sie zuständig. Andernfalls wenden Sie sich bitte an die Industrie- und Handelskammer.
Um darzulegen, dass die Dienstleistungen dauerhaft und rechtmäßig erbracht werden, müssen Sie die von Ihnen konkret ausgeübte Tätigkeit und ihre Dauer angeben. Neben einer Beschreibung der Tätigkeit des Unternehmens müssen Sie angeben, ob Sie als Selbstständiger, als Leiter eines Unternehmens bzw. einer Zweigniederlassung, in leitender
Funktion oder als Arbeitnehmer tätig gewesen sind.
Verfahrensablauf
Eine EU-Bescheinigung können Sie schriftlich bei der zuständigen Stelle beantragen.
- Sie reichen den Antrag zusammen mit den erforderlichen Nachweisen ein
- Nach Prüfung durch die zuständige Stelle wird die EU-Bescheinigung ausgestellt und Ihnen per Post, inkl. Gebührenbescheid, zugesandt
Nach Erhalt der Bescheinigung können Sie diese für Ihren Antrag im EU-Land verwenden.
Ansprechpunkt
Je nach Beruf, den Sie ausüben möchten, wenden Sie sich an die zuständige Industrie- und Handelskammer, Handwerkskammer oder gegebenenfalls die berufsständischen Kammern.
Voraussetzungen
- Sie haben Ihren Beruf in den vergangenen zwei Jahren ausgeübt.
- Sie besitzen Nachweise über die zuletzt konkret ausgeübte Tätigkeit
Erforderliche Unterlagen
- Ggf. Kopie des Personalausweises
- Ggf. Nachweis der konkret ausgeübten Tätigkeit sowie Dauer
- Ggf. Ausbildung (Nachweise: Zeugnis, Diplom, Zertifikat)
-
Ggf. zusätzlich als:
- Selbständiger: Gewerbeanmeldung
- Leiter eines Unternehmens bzw. einer Niederlassung: Nachweis Handelsregistereintrag
- Leitender Angestellter: Arbeitsvertrag, Arbeitszeugnis
- Arbeitnehmer: Arbeitsvertrag, Arbeitszeugnis
Kosten
Es fallen Kosten an. Genaueres erfahren Sie bei Ihrer Industrie- und Handelskammer beziehungsweise Handwerkskammer.
Frist
Es sind keine Fristen zu beachten.
Bearbeitungsdauer
- 2 — 4 Woche(n)
Rechtsgrundlage(n)
- Richtlinie 2005/36/EG
- Art. IV Gesetz zur Durchführung von Richtlinien der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft über die Niederlassungsfreiheit und den freien Dienstleistungsverkehr (NiederlFrhEWGDG)
- Erste Verordnung zur Durchführung von Richtlinien über die Niederlassungsfreiheit und den freien Dienstleistungsverkehr in der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (1. DV Niederlassungsfreiheit EWG)
Rechtsbehelf
keine formalen Rechtsbehelfe
Formulare
- Formular: Formular für Ausstellung der EUBescheinigung der jeweils zuständigen Stelle
- OnlineVerfahren möglich: nein
- Schriftform erforderlich: nein
- Persönliches Erscheinen nötig: nein