Änderung des Landpachtvertrages anzeigen
Volltext
Jeder Änderung eines Landpachtvertrags ist bei der zuständigen Behörde innerhalb eines Monats durch den Verpächter anzuzeigen. Eine Anzeige der Landpachtverträge kann ebenfalls durch den Pächter erfolgen, welcher hierzu berechtigt ist.
Die Anzeige wird von der Behörde bestätigt, wenn der Vertrag nicht zu beanstanden ist.
Ansprechpunkt
Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum, Referat 42 – Agrarstruktur
Zuständig ist die Zweigstelle des TLLLR, in dessen Amtsbereich die Pachtflächen liegen.
Erforderliche Unterlagen
- Abgeschlossener Landpachtvertrag bzw. Änderungen, mit Angabe des Absenders
Kosten
Es fallen keine Kosten an.
Frist
- Die Anzeige der Vertragsänderung erfolgt binnen eines Monats nach ihrer Vereinbarung.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise (Besonderheiten)
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Verfahrensablauf
Der geänderte Landpachtvertrag zwischen dem Verpächter und dem Pächter wird innerhalb eines Monats vom Verpächter oder dem Pächter bei der zuständigen Behörde vorgelegt.
Die zuständige Behörde überprüft den Vertrag auf Vollständigkeit
und hinsichtlich der Beurteilung (Beanstandung) nach
dem LPachtVG.
Voraussetzungen
- Sie müssen eine Änderung des Landpachtvertrages abgeschlossen haben.
-
Sie dürfen durch die Änderung:
- keine ungesunde Flächenverteilung, insbesondere Anhäufung von Land, bewirken
- keine unwirtschaftliche Zersplitterung bewirken
- keinen unangemessen hohen Pachtpreis zahlen
Bearbeitungsdauer
Innerhalb der 1-Monatsfrist, kann auf 2 Monate verlängert werden
- 1 Monat(e)
- Die Bearbeitungszeit beträgt in der Regel einen Monat. Dauert die Prüfung der Vertragsänderung voraussichtlich länger, erhalten Sie als Vertragsparteien vor Ablauf der Frist einen Zwischenbescheid. Durch diesen verlängert sich die mögliche Bearbeitungszeit auf 2 Monate.
Urheber
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch:
Thüringer Landesanstalt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum
Rechtsbehelf
- Antrag auf gerichtliche Entscheidung beim zuständigen Amtsgericht gegen den Beanstandungsbescheid