Einrichtung und Betrieb von Beratungs- und Vernetzungsprojekten für Gründerinnen und Gründer beantragen
Volltext
Mit der Gründungsrichtlinie werden Gründungsinteressierte unterstützt, die eine Existenzgründung oder Betriebsübernahme in Thüringen beabsichtigen. Dabei geht es um Themen wie Unternehmensstrategien, Finanzierung, Wettbewerbsfähigkeit, Innovationsmanagement, Internationalisierung und Technologiemanagement.
Die Förderung kann an juristische Personen des privaten Rechts, Thüringer Kammern, Verbände der Thüringer Wirtschaft oder andere geeignete Einrichtungen ausgereicht werden.
Sie können einen Antrag stellen, wenn die Thüringer Aufbaubank (TAB) Sie dazu auffordert – und wenn ein besonderes Interesse des Landes Thüringen besteht. Dies betrifft insbesondere Projekte zur Beratung und Vernetzung, die bestimmte Zielgruppen ansprechen oder wichtige fachliche Themen fördern und Gründungen unterstützen.
Verfahrensablauf
• Sie werden von der Thüringer Aufbaubank (TAB) aufgefordert, einen Antrag einzureichen.
• Sie können den Antrag bezüglich der Förderung zur Einrichtung und Betrieb von Beratungs- und Vernetzungsprojekten über das Online-Portal der Thüringer Aufbaubank einreichen.
Ansprechpunkt
Bitte wenden Sie sich an die Thüringer Aufbaubank.
Voraussetzungen
Für die Einrichtung und den Betrieb von Beratungs- und Vernetzungsprojekten für Gründerinnen und Gründer können juristische Personen des privaten Rechts, Thüringer Kammern, Verbände der Thüringer Wirtschaft oder andere geeignete Einrichtungen einen Antrag stellen, die ihren Sitz, Betriebsstätte oder Niederlassung in Thüringen haben.
Erforderliche Unterlagen
- Antrag
- Vorhabensbeschreibung
- Ausgaben- und Finanzierungsplan
- Arbeitsverträge und weitere Unterlagen zum beschäftigten Personal
Weitere Informationen zu den benötigten Unterlagen werden Ihnen im Zuge der Antragstellung über das Förderportal der Thüringer Aufbaubank mitgeteilt.
Kosten
- Gebühr: Kostenfrei (Vorkasse: nein)
Frist
Es gibt keine Frist.
Bearbeitungsdauer
Es gibt keine feste Bearbeitungsdauer.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Gegen den Zuwendungsbescheid kann Klage erhoben werden. Die Klage ist innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Zuwendungsbescheids beim Verwaltungsgericht zu erheben.
Hinweise (Besonderheiten)
Es werden Projekte gefördert, die sich in den Netzwerkverbund des Thüringer Zentrums für Existenzgründungen und Unternehmertum (ThEx) einfügen.
Urheber
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch:
Thüringer Aufbaubank