Einrichtung und Betrieb von Beratungs- und Vernetzungsprojekten für KMU beantragen
Volltext
Juristische Personen des privaten Rechts, Thüringer Kammern, Wirtschaftsverbände oder andere geeignete Einrichtungen mit Sitz, Betriebsstätte oder Niederlassung in Thüringen können eine Förderung für die Einrichtung und den Betrieb von Beratungs- und Vernetzungsprojekten für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) erhalten.
Ein Antrag ist jedoch nur möglich, wenn die Thüringer Aufbaubank (TAB) Sie dazu auffordert – und wenn ein besonderes Interesse des Landes Thüringen besteht. Dies betrifft insbesondere Projekte, die bestimmte Zielgruppen ansprechen oder wichtige wirtschaftspolitische Themen unterstützen und KMU bei ihrer Entwicklung begleiten.
Ansprechpunkt
Bitte wenden Sie sich an die Thüringer Aufbaubank.
Erforderliche Unterlagen
- Antrag
- Vorhabensbeschreibung
- Ausgaben- und Finanzierungsplan
- Arbeitsverträge und weitere Unterlagen zum beschäftigten Personal
Weitere Informationen zu den benötigten Unterlagen werden Ihnen im Zuge der Antragstellung über das Förderportal der Thüringer Aufbaubank mitgeteilt.
Kosten
- Gebühr: Kostenfrei (Vorkasse: nein)
Frist
Es gibt keine Frist.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise (Besonderheiten)
Es werden Projekte gefördert, die sich in den Netzwerkverbund des Thüringer Zentrums für Existenzgründungen und Unternehmertum (ThEx) einfügen.
Verfahrensablauf
- Anträge können nur nach Aufforderung durch die Thüringer Aufbaubank (TAB) in Abstimmung mit dem zuständigen Thüringer Ministerium bei besonderem Landesinteresse gestellt werden.
- Die Antragstellung für die Förderung für Einrichtung und Betrieb von Beratungs- und Vernetzungsprojekten für KMU im Rahmen der Beratungsrichtlinie ist über das Online-Portal der TAB möglich.
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind juristische Personen des privaten Rechts, Thüringer Kammern, Verbände der Thüringer Wirtschaft oder andere geeignete Einrichtungen, die ihren Sitz, Betriebsstätte oder Niederlassung in Thüringen haben.
Bearbeitungsdauer
Es gibt keine feste Bearbeitungsdauer.
Urheber
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch:
Thüringer Aufbaubank
Onlinedienste
Rechtsbehelf
Gegen den Zuwendungsbescheid kann Klage erhoben werden. Die Klage ist innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Zuwendungsbescheids beim Verwaltungsgericht zu erheben.