Organisationseigene Beratungen im Handwerk beantragen

Volltext

Als Thüringer Handwerkskammer oder Fachverband des Thüringer Handwerks können Sie folgende organisationseigene Beratungen im Handwerk in Anspruch nehmen:

  • durch organisationseigene Beraterinnen oder Berater der Thüringer Handwerkskammern sowie der Fachverbände des Thüringer Handwerks (BiH)
  • durch Beauftragte für Innovation und Technologie bei den Thüringer Handwerkskammern (BIT)

Wenn Sie diese Unterstützung in Anspruch nehmen möchten, müssen Sie dies beantragen.

Verfahrensablauf

  • Die Antragstellung für die Förderung von organisationseigenen Beratungen im Handwerk im Rahmen der Beratungsrichtlinie ist über das Online-Portal der TAB möglich.
  • Die Bewilligung der Zuwendung erfolgt durch die TAB mit schriftlichen Bescheid, der zusätzliche Bestimmungen und Auflagen enthalten kann.
  • Die Bewilligung von Zuwendungen nach Ziffer 2.2.1 (Beraterstellen ohne Kofinanzierung durch den Bund) erfolgt im Einvernehmen mit dem jeweils zuständigen Thüringer Ministerium.

Ansprechpunkt

Bitte wenden Sie sich an die Thüringer Aufbaubank.

Voraussetzungen

Als Antragstellende kommen Thüringer Handwerkskammern sowie Fachverbände des Thüringer Handwerks infrage.

Erforderliche Unterlagen

Anlagen zum Antrag:

  • Detaillierte Beschreibung des Vorhabens
  • Ausgaben- und Finanzierungsplan
  • Eigenmittelerklärung
  • Fördernotwendigkeit
  • Antrag Bundesförderung (bei Förderung mit Bundesmitteln)
  • Tätigkeitsbeschreibung des zur Förderung beantragten Personals
  • Qualifikationsnachweis des zur Förderung beantragten Personals
  • (projektbezogene) Arbeitsverträge des zur Förderung beantragten Personals im Entwurf
  • Aktueller Registerauszug (zum Beispiel Handelsregister, Vereinsregister)
  • Aktueller Gesellschaftervertrag/Satzung
  • Nachweis Gemeinnützigkeit (sofern zutreffend)
  • Arbeitszeitprofile des zur Förderung beantragten Personals (bei BIT)
  • Gegebenenfalls Nachweis anderer öffentlicher Mittel für das Vorhaben

Kosten

  • Gebühr: Kostenfrei (Vorkasse: nein)

Frist

Die formgebundenen Anträge sind spätestens sechs Wochen vor dem geplanten Projektbeginn an die TAB zu richten.

Bearbeitungsdauer

Es gibt keine feste Bearbeitungsdauer. Die Bearbeitungszeit richtet sich nach der Qualität und Vollständigkeit der vorliegenden Unterlagen.

Rechtsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

Gegen den Bescheid kann Klage erhoben werden. Die Klage ist innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Zuwendungsbescheides beim zuständigen Verwaltungsgericht zu erheben.

Hinweise (Besonderheiten)

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

Urheber

Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TMWLLR)

Thüringer Aufbaubank (TAB)

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 04.08.2025
Fachlich freigegeben durch:

Thüringer Aufbaubank (TAB)

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