elektronische Übermittlung der Steuererklärung und Bezug von Steuervordrucken
Volltext
Für die elektronische Übermittlung von Steuererklärungen steht das bewährte Dienstleistungsportal der Steuerverwaltung unter www.elster.de zur Verfügung. Es bietet Bürgerinnen und Bürgern sowie Unternehmen, Vereinen und Organisationen in erster Linie die Möglichkeit der elektronischen Übermittlung der Steuererklärung. Die elektronische Variante der Steuerklärung wird Ihnen kostenlos von der Finanzverwaltung zur Verfügung gestellt. Mit „ELSTER: Ihr Online-Finanzamt“ können Sie viele steuerliche Belange direkt und unkompliziert am PC, Smartphone oder Tablet erledigen. Dazu gehören neben der Anleitung zum Erstellen und zur Übermittlung der Steuererklärung an das Finanzamt die Berechnung der auf die erklärten Einkünfte entfallenden Steuer sowie der Bescheiddatenabgleich.
Für die papierlose Übermittlung von Steuererklärungen müssen Sie sich nur einmalig unter www.elster.de registrieren und damit ein Benutzerkonto anlegen. Anschließend können Sie bei Mein ELSTER nahezu alle Steuererklärungen und -anmeldungen erstellen und übermitteln. Daneben stehen Ihnen weitere Serviceleistungen, wie die vorausgefüllte Steuererklärung, zur Verfügung.
Unter www.elster.de finden Sie daneben auch Informationen zum Beispiel zur Einkommensteuererklärung, zur Gewerbesteuer- und Körperschaftsteuererklärung und auch zur Umsatzsteuervoranmeldung, zur zusammenfassenden Meldung, zur Lohnsteueranmeldung, zur Lohnsteuerbescheinigung und zur Kapitalertragsteueranmeldung.
Die Steuervordrucke finden Sie auf der Seite des Formular-Management-Systems (FMS) der Bundesfinanzverwaltung. Im Ausnahmefall können Sie die Papiervordrucke auch von Ihrem zuständigen Finanzamt erhalten.
Für die Steuererklärungen, die gesetzlich angeordnet nur noch elektronisch abgegeben werden dürfen – wie die Gewerbesteuererklärung –, sind allerdings keine Formulare mehr im Formular-Management-System hinterlegt.
Rechtsgrundlage(n)
§§ 80, 80a, 149 Abgabenordnung (AO)
§§ 25, 46 Einkommensteuergesetz (EStG)
§ 14, 27, 28, 31, 38 Körperschaftsteuergesetz (KStG)
§ 14 a Gewerbesteuergesetz (GewStG)
§ 18 Umsatzsteuergesetz (UStG)
§ 56 Einkommensteuerdurchführungsverordnung (EStDV)
Formulare
Für die elektronische Übermittlung der Steuererklärung nutzen Sie bitte das Dienstleistungsportal der Steuerverwaltung unter www.elster.de.
Steuervordrucke finden Sie auf der Seite des Formular-Management-Systems (FMS) der Bundesfinanzverwaltung: www.formulare-bfinv.de. Für die Steuererklärungen, die gesetzlich angeordnet nur noch elektronisch abgegeben werden dürfen – wie z. B. die Gewerbesteuererklärung – sind allerdings keine Formulare mehr im Formular-Management-System hinterlegt.
Urheber
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch:
Thüringer Finanzministerium