Luftverkehr - Erlaubnis zum Führen eines Luftfahrzeuges Verlängerung beantragen

Urheber

Volltext

Um am Flugverkehr teilnehmen zu dürfen, benötigen Sie eine Erlaubnis (Luftfahrerschein/Pilotenlizenz) in dem die jeweils erworbenen Berechtigungen eingetragen werden. Anders als der Luftfahrerschein, der unbegrenzt gültig ist, sind die Berechtigungen zeitlich befristet. Um die Berechtigung über das befristete Datum hinaus nutzen zu können, muss sie vor Ablauf ihrer Gültigkeit verlängert werden. Die Verlängerung erfolgt durch Handeintrag auf der Pilotenlizenz durch einen von Ihnen ausgewählten Prüfer oder Lehrberechtigten. Dieser teilt der Behörde dann die Verlängerung der Berechtigung mit.

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Verfahrensablauf

Erwerb eines Luftfahrerscheins

Haben Sie alle erforderlichen  Fächer im Theorieunterricht der Luftfahrerschule behandelt, erfolgt anschließend das Ablegen der Theorieprüfung im Thüringer Landesverwaltungsamt. Haben Sie auch diese Hürde erfolgreich gemeistert, folgt der praktische Unterricht. Nach Erreichen der Prüfungsreife meldet Sie die Luftfahrerschule zur praktischen Prüfung beim Thüringer Landesverwaltungsamt an. Dieses erteilt einen Prüferauftrag mit einem zugelassenen Flugprüfer. Nach erfolgreichem Bestehen der Prüfung kann Ihnen – nach Vorlage aller erforderlichen Unterlagen – die Lizenz ausgestellt werden.

Erneuerung

Für den Fall, dass die Gültigkeitsdauer einer Berechtigung abgelaufen ist, kann diese auf Antrag erneuert werden, indem eine Auffrischungsschulung erfolgt und eine Befähigungsüberprüfung absolviert wird.

Umwandlung

Auf Antrag können die sich aus der Lizenz ergebenden Rechte umgewandelt werden.

Ansprechpunkt

Thüringer Landesverwaltungsamt

Ref. 520, Luftverkehr

Jorge-Semprún-Platz 4

99423 Weimar

Zuständige Stelle

Thüringer Landesverwaltungsamt

Ref. 520, Luftverkehr

Jorge-Semprún-Platz 4

99423 Weimar

Voraussetzungen

Sie müssen im Besitz einer gültigen Pilotenlizenz sein und über eine Berechtigung verfügen.

Erforderliche Unterlagen

Welche Unterlagen der Prüfer bzw. Lehrberechtigte ggf. benötigt, erfahren Sie von diesem.

Kosten

Verwaltungskosten fallen nicht an.

Frist

Bestehen der theoretischen Prüfung: innerhalb von 18 Monaten nach Prüfungsbeginn.

Bestehen der praktischen Prüfung: innerhalb von zwei Jahren nach bestandener Theorieprüfung.

Verlängerung der Erlaubnis: Vor Ablauf der Gültigkeit der Erlaubnis.

Rechtsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

Zivilrechtsklage

Formulare

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 08.12.2021
Fachlich freigegeben durch:

Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft