Zuwendungen für zusätzliche laufende Betriebsausgaben für die Anwendung von Präventionsmaßnahmen

Urheber

Volltext

Sie können für vorangegangene Präventionsmaßnahmen zum Schutz von Schafen und Ziegen für die Benutzung dieser Präventionsmaterialien auch die erhöhten Aufwendungen als zusätzliche laufende Betriebsausgaben gefördert bekommen.

Der Zuwendungsempfänger verpflichtet sich während des gesamten Verpflichtungszeitraums, die Beweidung sowie die Pflege und Sicherung der Zäune aufrechtzuerhalten sowie den zweckmäßigen Einsatz der Herdenschutzhunde sicherzustellen.

Verfahrensablauf

  • Für Ihre Antragstellung verwenden Sie bitte die Antragsformulare, die auf der Internetseite veröffentlicht wurden.
  • Reichen Sie die Anträge einschließlich der erforderlichen Anlagen in schriftlicher Form bei der Bewilligungsbehörde ein.
  • Die Bewilligungsbehörde prüft die Förderfähigkeit anhand der vorgelegten Unterlagen, der Bestimmungen der Richtlinie Wolf/Luchs sowie der sonstigen zuwendungs- und haushaltsrechtlichen Voraussetzungen.
  • Die Bewilligung erfolgt mit schriftlichem Bescheid.

Ansprechpunkt

Bitte wenden Sie sich an das Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz.

Voraussetzungen

Folgende Voraussetzungen müssen Antragsteller beachten:

  • Sie müssen Schafe und/oder Ziegen halten.
  • Der optimale Wolfschutz (mindestens 120 cm hoher elektrifizierter Zaun) muss die gesamte Weidesaison verwendet werden.
  • Verwendung der in Anlage 1 unter Punkt a) und b) der Richtlinie Wolf/Luchs aufgeführten optimalen Herdenschutzzäune beziehungsweise der in Anlage 3 aufgeführten Herdenschutzhunde
  • Die Weidehaltung erfolgt aus Gründen des Umweltschutzes.
  • Für außerhalb der landwirtschaftliche Primärproduktion tätige Zuwendungsempfänger müssen Weidetiere im Rahmen der Landschaftspflege, zum Erhalt tiergenetischer Ressourcen oder dem Hochwasserschutz dienen.
  • Die Flächen, auf denen die beantragten Präventionsmaßnahmen realisiert werden sollen, liegen in Thüringen. Die Flächen befinden sich nicht in den Stadtgebieten von Erfurt, Gera oder Jena.
  • Voraussetzung für die Zuwendung ist ein angemessenes Verhältnis zwischen Präventionsmaßnahme und dem Wert des Schutzgutes.

Erforderliche Unterlagen

  • schriftliche Antragstellung bei der Bewilligungsbehörde
  • Verwendung der auf der Internetseite des TLUBN veröffentlichten Antragsformulare
  • erforderliche Anlagen:
  • aktueller Bescheid der Tierseuchenkasse
  • bei Beantragung von nicht geförderten Herdenschutzzäunen für zusätzlich laufende Betriebsausgaben: Rechnungen von Zäunen und Zubehör
  • bei Beantragung von nicht geförderten Herdenschutzhunden für zusätzlich laufende Betriebsausgaben: Nachweis über vorhandene Herdenschutzhunde (HSH) sowie Nachweis über Eignung des HSH gemäß Anlage 3 der RL Wolf/ Luchs
  • Zusätzlich für Betriebsinhaber, die in der landwirtschaftlichen Primärproduktion tätig sind: aktueller Flächennutzungsnachweis
  • Zusätzlich für sonstige Tierhalter / andere Landbewirtschafter: De-minimis-Erklärung,  Landschaftspflegenachweis, Nachweis über abgeschlossene Landschaftspflegeverträge oder Nachweis über die Erhaltung tiergenetische Ressourcen oder Nachweis der Tierhaltung für den Hochwasserschutz

Kosten

keine

Frist

Die Zuwendungen werden als Zuschuss für einen Verpflichtungszeitraum von 5 Jahren gewährt.

Bearbeitungsdauer

  • 1 — 2 Monat(e)
    • Die Bearbeitungsdauer häng zum großen Teil von der Vollständigkeit der eingehenden Anträge ab.

Rechtsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Bescheid über Ihren Antrag auf zusätzliche laufende Betriebsausgaben.

Hinweise (Besonderheiten)

Für zusätzliche laufende Betriebsausgaben ist jährlich am Ende der Weidesaison ein Nutzungsbericht gemäß Bewilligungsbescheid vorzulegen. Zusätzlich muss am Ende des Verpflichtungszeitraums ein Sachbericht vorgelegt werden.

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 16.12.2024
Fachlich freigegeben durch:

Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz