elektronischer Identitätsnachweis Einsicht gewähren

Volltext

Auf Wunsch können Sie bei der zuständigen Behörde Ihre gespeicherten, auslesbaren Daten im elektronischen Speicher- und Verarbeitungsmedium des Personalausweises einsehen. Hierfür müssen Sie persönlich bei der zuständigen Behörde erscheinen.

Sie können auch digital Ihre Daten einsehen.

Ansprechpunkt

Bitte wenden Sie sich an die zuständige Personalausweisbehörde, eID-Karte-Behörde oder Ausländerbehörde.

Erforderliche Unterlagen

  • Personalausweis, elektronischer Aufenthaltstitel oder eID-Karte

Kosten

keine

Rechtsgrundlage(n)

Voraussetzungen

Sie benötigen einen Personalausweis, elektronischen Aufenthaltstitel oder eID-Karte mit aktivierter eID-Funktion.

Um den Online-Dienst "Meine Daten einsehen" nutzen zu können, benötigen Sie:

  • Ihren Personalausweis/elektronischen Aufenthaltstitel/Ihre eID-Karte mit einsatzbereiter eID-Funktion (einschließlich selbstgewählter, sechsstelliger PIN)
  • ein USB-Kartenlesegerät oder ein NFC-fähiges Smartphone
  • Zudem muss die AusweisApp oder eine andere geeignete Software installiert sein. Sie können die AusweisApp kostenlos herunterladen.
  • Diese Funktion ermöglicht eine Selbstauskunft, bei der Sie Ihre persönlichen Daten einsehen können, ohne dass diese gespeichert oder weitergegeben werden. Die AusweisApp selbst ist eine Software, die auf Ihrem Smartphone, Computer oder Tablet installiert werden kann und für die Nutzung der Online-Ausweisfunktion Ihres Ausweisdokuments erforderlich ist.

Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 14.08.2025
Fachlich freigegeben durch:

Thüringer Ministerium für Inneres, Kommunales und Landesentwicklung