Luftverkehr - Zulassung einer Luftfahrerschule als Ausbildungsorganisation beantragen
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Volltext
Bevor Sie den Ausbildungsbetrieb Ihrer Luftfahrerschule als zugelassene Ausbildungsorganisation (ATO) aufnehmen, müssen Sie bei der zuständigen Luftfahrtbehörde das ATO-Zeugnis beantragen. Das Landesverwaltungsamt als Landesluftfahrtbehörde erteilt für Ausbildungsbetriebe mit Hauptgeschäftssitz in Thüringen das ATO-Zeugnis für die Ausbildung folgender Lizenzen, Berechtigungen und Erweiterungen:
LAPL,
SPL und aller mit dieser Lizenz verbundenen Berechtigungen,
BPL und aller mit dieser Lizenz verbundenen Erweiterungen,
PPL (A) und PPL (H),
CR für technisch nicht komplizierte, einmotorige Hubschrauber mit einem Piloten,
FI (A), FI (H), FI (B) und FI (S),
CRI (A) und TRI (H),
Kunstflugberechtigung, Schleppberechtigung, Nachtflugberechtigung, Bergflugberechtigung
Ansprechpunkt
Thüringer Landesverwaltungsamt, Ref. 520, Luftverkehr, Jorge-Semprún-Platz 4, 99423 Weimar
Zuständige Stelle
Thüringer Landesverwaltungsamt, Ref. 520, Luftverkehr, Jorge-Semprún-Platz 4, 99423 Weimar
Erforderliche Unterlagen
- Ausgefülltes Antragsformular
- Kopien der Lizenzen; Lebensläufe; Qualifikationsnachweise – Fluglehrer / Theorielehrer
- Kopien der Lizenzen; Lebensläufe; Qualifikationsnachweise – Leitungspersonal
- Nachweis der ordnungsgemäßen Bestellung des Leitungspersonals
- Arbeits-/ Mitarbeiterverträge des gesamten eingesetzten Personals (außer LSV)
- Genehmigungsurkunde eigene CAMO oder Vereinbarungen mit beauftragter CAMO oder - falls zutreffend - sonstiger Nachweis der Sicherstellung der Verantwortlichkeit nach M.A.201 Bst. i) Teil-M der VO (EU) 1321/ 2014
- Halterschaftsverträge der zur Verwendung vorgesehenen nichteigenen Luftfahrzeuge
- Eintragungsscheine der zur Verwendung vorgesehenen Luftfahrzeuge
- Lufttüchtigkeitszeugnisse und aktuelle ARC der zur Verwendung vorgesehenen Luftfahrzeuge
- genehmigtes IHP der zur Verwendung vorgesehenen Luftfahrzeuge (Genehmigung für die Ausbildung oder den gewerblichen Einsatz)
- Genehmigungsurkunde eigener Instandhaltungsbetrieb oder Instandhaltungsverträge oder - falls zutreffend - sonstiger Nachweis der Sicherstellung der Verantwortlichkeit nach M.A.201 Bst. i) Teil-M der VO (EU) 1321/ 2014
- Mietverträge oder Eigentumsnachweis für die Räume für Flugbetrieb und theoretische Ausbildung
- Versicherungsnachweis über eine bestehende Halter-Haftpflichtversicherung für die zur Verwendung vorgesehenen Luftfahrzeuge
- Betriebshandbuch
- Ausbildungshandbuch
- Ausbildungsprogramme für alle angebotenen Ausbildungslehrgänge
- Vergabeverträge für extern vergebene Tätigkeiten (falls zutreffend)
- Kopie AOC und/oder Erlaubnis nach § 5 Abs. 1 LuftVG (falls zutreffend)
- Angaben zu den verwendeten FSDT * (falls zutreffend)
Kosten
Verwaltungsgebühr: 160 – 1100 € (Gebührenrahmen)
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Klage vor dem Verwaltungsgericht
Formulare
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch:
Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft