In einen Regionalplan Einsicht nehmen
Mit dem Regionalplan steuert die zuständige Planungsbehörde die Entwicklung, Ordnung und Sicherung des Raums in einer Planungsregion. Es wird geregelt, wie bestimmte Räume beziehungsweise Gebiete zu nutzen sind. Der Regionalplan beschränkt sich dabei auf überörtlich bedeutsame Regelungen zu Nutzungen und Funktionen des Raumes.
Der Regionalplan enthält textliche Festlegungen (Plansätze) und zeichnerische Festlegungen (Karten). Zudem enthält er eine Begründung einschließlich Umweltbericht.
Neue oder geänderte Regionalpläne können Sie im Internet einsehen.
Verfahrensablauf
Sie können den Regionalplan und eventuelle zusätzliche Dokumente von Regionalplänen online oder vor Ort in der zuständigen Behörde einsehen.
Möchten Sie einen Regionalplan vor Ort einsehen, müssen Sie hierzu in der Regel einen Termin bei der zuständigen Behörde vereinbaren.
Ansprechpunkt
Bitte wenden Sie sich an die zuständige Regionale Planungsgemeinschaft.
Voraussetzungen
- keine
Erforderliche Unterlagen
- keine
Kosten
Es fallen keine Kosten an.
Frist
Es gibt keine Frist.
Rechtsgrundlage(n)
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch:
Thüringer Ministerium für Inneres, Kommunales und Landesentwicklung