Zulassung für die Schlachtung von Geflügel aus besonderen Haltungsformen erteilen

Volltext

Wenn Sie Geflügel aus besonderen Haltungsformen schlachten möchten, dann benötigen Sie hierfür die Erlaubnis der zuständigen Stelle. Diese wird prüfen, ob Sie die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen.

Besondere Haltungsformen sind

  • extensive Bodenhaltung,
  • Freilandhaltung,
  • bäuerliche Freilandhaltung,
  • bäuerliche Freilandhaltung – unbegrenzter Auslauf sowie
  • Geflügel mit Angaben zur Art der Fütterung.

Verfahrensablauf

  • Eingang des Antrags
  • ggf. Rücksprache der Behörde
  • Prüfung der Voraussetzungen
  • Erteilung der Zulassung per schriftlichem Bescheid

Ansprechpunkt

Bitte wenden Sie sich an das

Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR)

Referat 21 – Futtermittel- und Marktüberwachung, Düngung und Bodenschutz

Naumburger Straße 98
07743 Jena

Zuständige Stelle

Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR)

Referat 21 – Futtermittel- und Marktüberwachung, Düngung und Bodenschutz

Naumburger Straße 98
07743 Jena

Voraussetzungen

  • beim zuständigen Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt registrierter Schlachtbetrieb
  • Verpflichtung zur Buchführung, aufgeschlüsselt nach Haltungsform zu
    • den Erzeugern und deren vorhandener Zulassung für die jeweils ausgelobte Haltungsform,
    • Name und Anschrift der Erzeuger,
    • Anzahl, gesamtes Lebend- oder Schlachtkörpergewicht der angelieferten und verarbeiteten Tiere,
    • Verkaufsdatum, Name und Anschrift der Käufer,

(Aufbewahrung der Unterlagen während eines Mindestzeitraums von sechs Monaten nach dem letzten Verkauf)

Erforderliche Unterlagen

  • vollständig ausgefülltes Antragsformular

Kosten

Die Zulassung bzw. Änderung der Zulassung ist nach Nr. 5.4.7 der Anlage zu § 1 Absatz 1 der Thüringer Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft (ThürVwKostOMIL) kostenpflichtig.

Es fallen abhängig vom Bearbeitungsaufwand Kosten in Höhe von 205,- € bis 628,- € an.



Frist

Die Zulassung muss Ihnen vor der Durchführung von Schlachtungen erteilt worden sein.

Bearbeitungsdauer

Bei Vorliegen eines Antrags und der Voraussetzungen beträgt die Bearbeitungsdauer ca. 2 bis 3 Wochen.

Rechtsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

Ein Rechtsbehelf ist gemäß des Bescheides möglich.

Urheber

Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR)

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 09.11.2021
Fachlich freigegeben durch:

Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR)