Nebenwohnsitz anmelden

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Volltext

Wenn Sie mehrere Wohnungen in Deutschland haben und auch bewohnen, ist eine Wohnung ihre Hauptwohnung, alle anderen Wohnungen sind Nebenwohnungen. Hierzu ist gesetzlich geregelt, dass Hauptwohnung die vorwiegend benutzte Wohnung ist. In Zweifelsfällen ist die vorwiegend benutzte Wohnung dort, wo sich der Schwerpunkt der Lebensbeziehungen befindet.

Ansprechpunkt

Wenden Sie sich an die Meldebehörde (Einwohnermeldeamt) der Stadt, Gemeinde oder Verwaltungsgemeinschaft, in der die Nebenwohnung liegt. 

Voraussetzungen

Bei Personen unter 16 Jahren ist darauf zu achten, dass diese von den Personen anzumelden sind, in deren Wohnung sie einziehen.

Erforderliche Unterlagen

  • ausgefülltes und unterschriebenes Formular zur Anmeldung (Meldeschein) bei der Meldebehörde (Meldeschein ist bei der Meldebörde erhältlich)
  • Personalausweis oder Reisepass (zur Wohnort- bzw. Anschriftenänderung)
  • Bestätigung des Wohnungsgebers

Kosten

Es fallen keine Gebühren an.

Frist

Sie haben sich innerhalb von zwei Wochen nach Einzug anzumelden.

Rechtsgrundlage(n)

Hinweise (Besonderheiten)

Einige Städte erheben eine Zweitwohnungsteuer.

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 02.12.2021
Fachlich freigegeben durch:

Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales