Zulassung einer Untersuchungsstelle nach Rohmilchgüteverordnung
Volltext
Wenn Sie eine Untersuchungsstelle nach Rohmilchgüteverordnung betreiben möchten, dann benötigen Sie dafür die Zulassung der zuständigen Stelle. Diese wird prüfen, ob Sie die gesetzlichen Anforderungen bezüglich der Güteuntersuchung erfüllen.
Verfahrensablauf
- Eingang des Antrags
- ggf. Rückfragen der Behörde
- Prüfung der Einhaltung der Voraussetzungen
- Erteilung der Zulassung per schriftlichem Bescheid
Ansprechpunkt
Bitte wenden Sie sich an das
Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR)
Referat 21 – Futtermittel- und Marktüberwachung, Düngung und Bodenschutz
Naumburger Straße 98
07743 Jena
Zuständige Stelle
Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR)
Referat 21 – Futtermittel- und Marktüberwachung, Düngung und Bodenschutz
Naumburger Straße 98
07743 Jena
Voraussetzungen
- Die Untersuchungsstelle ist hinsichtlich ihrer Untersuchungsverfahren nach DIN EN ISO/IEC 17025:2018-03 „Allgemeine Anforderungen an die Kompetenz von Prüf- und Kalibrierlaboratorien“ oder der vorausgegangenen gleichnamigen DIN EN ISO/IEC 17025:2005-08 von einer Stelle akkreditiert, die nach dem Akkreditierungsstellengesetz zu einer solchen Akkreditierung befugt ist.
- Die Untersuchungsstelle ist insbesondere in sachlicher und personeller Hinsicht zu einer solchen Untersuchung in der Lage.
- Die Untersuchungsstelle nimmt mit ihren Untersuchungsverfahren an Ringuntersuchungen zur Güte von Rohmilch teil, die vom Max Rubner-Institut oder vom Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) durchgeführt werden, soweit die jeweilige Einrichtung die Untersuchungsstelle zur Teilnahme aufgefordert hat.
Erforderliche Unterlagen
- formloser schriftlicher Antrag
-
folgende Nachweise:
- Akkreditierung der Untersuchungsverfahren
- sachliche und personelle Voraussetzungen
- Teilnahme an Ringuntersuchungen zur Güte von Rohmilch
- Verpflichtung zur Mitteilung der Ergebnisse der Ringuntersuchungen an die zuständige Stelle
Kosten
Es fallen Kosten an.
Frist
Die Zulassung muss Ihnen vor der Durchführung von Güteuntersuchungen erteilt worden sein.
Bearbeitungsdauer
Bei Vorliegen eines Antrags und Vorliegen der Voraussetzungen beträgt die Bearbeitungsdauer ca. 2 bis 3 Wochen.
Rechtsgrundlage(n)
- § 19 Verordnung zur Förderung der Güte von Rohmilch (Rohmilchgüteverordnung - RohmilchGütV)
- Gesetz über den Verkehr mit Milch, Milcherzeugnissen und Fetten (Milch- und Fettgesetz - MilchFettG)
- Verordnung zur Förderung der Güte von Rohmilch (Rohmilchgüteverordnung - RohmilchGütV)
- Verordnung über Meldepflichten über Marktordnungswaren (Marktordnungswaren-Meldeverordnung - MarktOWMeldV)
- Thüringer Verwaltungskostengesetz (ThürVwKostG)
- Thüringer Allgemeine Verwaltungskostenordnung (ThürAllgVwKostO)
- Thüringer Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft (ThürVwKostOMIL)
Rechtsbehelf
Ein Rechtsbehelf ist gemäß des Bescheides möglich.
Formulare
- formloser schriftlicher Antrag
-
folgende Nachweise:
- Akkreditierung der Untersuchungsverfahren
- sachliche und personelle Voraussetzungen
- Teilnahme an Ringuntersuchungen zur Güte von Rohmilch
- Verpflichtung zur Mitteilung der Ergebnisse der Ringuntersuchungen an die zuständige Stelle
Urheber
Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR)
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch:
Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR)