Immissionsschutz: Bekanntgabe als Sachverständiger im Sinne von § 29a BImSchG

Volltext

Die zuständige Behörde kann anordnen, dass der Betreiber einer genehmigungsbedürftigen Anlage oder einer Anlage innerhalb eines Betriebsbereichs nach § 3 Absatz 5a Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) einen der von der zuständigen Behörde eines Landes bekannt gegebenen Sachverständigen mit der Durchführung bestimmter sicherheitstechnischer Prüfungen sowie Prüfungen von sicherheitstechnischen Unterlagen beauftragt.

Die Anforderungen an eine Bekanntgabe nach § 29b BImSchG als Sachverständiger im Sinne von § 29a BImSchG sind in der 41. BImSchV (Bekanntgabeverordnung BGBl. I S. 973, 1001) festgelegt.

Ansprechpunkt

Wenden Sie sich an das Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz (TLUBN), Referat 71.

Die Ansprechpartner, auch aus anderen Bundesländern, finden Sie beim Recherchesystem Messstellen und Sachverständige (ReSyMeSa) unter Module/ Immissionsschutz -  Sachverständige/ Zusatzangaben/ Bekannt gebende Behörden.

Zuständige Stelle

Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz
Referat 71
 

Erforderliche Unterlagen

Benötigt wird das ausgefüllte Antragsformular auf Bekanntgabe nach § 29b BImSchG mit den zugehörigen Anlagen und den darin geforderten Nachweisen.

Kosten

Der Gebührenrahmen gemäß der Thüringer Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums für Umwelt, Energie und Naturschutz (ThürVwKostOMUEN) Anlage Teil A, Abschnitt 4, Nummer 2.3.12 
beträgt EUR 150,00 - 1.050,00.

Frist

Es wird empfohlen, den Antrag auf Bekanntgabe mit vollständigen Unterlagen mindestens vier Monate vor der geplanten Tätigkeit als Sachverständiger im Sinne von § 29 a BImSchG zu stellen.

Bearbeitungsdauer

Gemäß § 12, Abs. 2 der 41. BImSchV muss das Verfahren zur Prüfung des Antrags auf Bekanntgabe innerhalb von vier Monaten abgeschlossen sein. Voraussetzung ist die Vollständigkeit der Antragsunterlagen.

Rechtsgrundlage(n)

Formulare

Finden Sie unterhalb der zuständigen Stelle oder auf folgenden Internetseiten:

Hinweise (Besonderheiten)

Die Veröffentlichung der Bekanntgabe erfolgt im Recherchesystem Messstellen und Sachverständige (ReSyMeSa). Dort finden sich auch weitere Informationen zu Rechtsgrundlagen, länderspezifischen Regelungen und Antragsunterlagen.

Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 17.01.2021
Fachlich freigegeben durch:

Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz

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